9017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0211-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 8. September 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9159/J-NR/2011 betreffend die Eigenständigkeit von Volkskunde- und Völkerkundemuseum, die die Abg. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Ja, zumal diese Art der Zusammenschlüsse einzelner Museen unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung unter einer organisatorischen Gesamtleitung auch international durchaus üblich und erfolgreich ist. Eine derartige rechtliche Konstruktion erlaubt Synergieeffekte, vor allem in organisatorischer, personeller und budgetärer Hinsicht.

 

Zu Fragen 2 bis 8, 14 und 15 sowie 19 bis 22:

Die große Anzahl der Verhandlungsrunden in unterschiedlichen Zusammensetzungen auch im Rahmen der eingesetzten Arbeitsgruppen ist angesichts der Tatsache, dass das Österreichische Museum für Volkskunde einer Zusammenführung mit dem Museum für Völkerkunde zuletzt nicht zugestimmt hat, unbedeutend. Hinsichtlich der – im Übrigen im Rahmen des gesamten Projekts sowohl auf Seiten des Volks- als auch des Völkerkundemuseums eingebundenen – museologischen Experten verweise ich auf die Fragestellung in der Entschließung des


Nationalrats, die sich ausdrücklich auf die rechtlichen, organisatorischen, personalrechtlichen und finanziellen Vorkehrungen bezieht. Die museologischen Aspekte waren durch den erfolgreichen Abschluss der Arbeit am inhaltlichen Konzept bereits abgeschlossen und bildeten uneingeschränkt die Voraussetzungen für die Überlegungen zur Umsetzung des Vorhabens. Trotz des bedauerlichen Ausscheidens des Museums für Volkskunde aus dem Projekt wird die Arbeit an der inhaltlichen Eigenständigkeit des Museums für Völkerkunde mit dem Ziel einer weitgehenden inhaltlichen Autonomie und einer für die Besucherinnen und Besucher deutlich erkennbaren Identität weitergeführt.

 

Die Zusammenlegung als rechtlich eigenständige Institution außerhalb der KHM-Gruppe stand nicht zur Diskussion, weil das Ergebnis vor allem der rechtlichen Überprüfung durch die Kanzlei Fellner Wratzfeld sowie die der Kalkulation der künftigen Betriebskosten klar ergab, dass eine rechtliche Eigenständigkeit die budgetären Möglichkeiten bei weitem übersteigen würde.

 

Daher bestand die Vorgabe an die Arbeitsgruppe Governance darin, sich mit der Umsetzbarkeit des Vorhabens im Rahmen der KHM-Gruppe zu befassen und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Ebenen der Governance-Struktur auseinanderzusetzen (siehe auch die Beantwortung der Fragen 16 bis 18), wobei die inhaltliche Eigenständigkeit im Rahmen der KHM-Gruppe immer außer Streit stand.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Die Kanzlei Fellner Wratzfeld wurde beauftragt, die rechtlichen und personalrechtlichen Fragen zu behandeln. Das Gutachten sowie ein detaillierter Umsetzungsplan liegen vor. Das Gutachten kam zu der Erkenntnis, dass die Gründung eines rechtlich eigenständigen Museums aus Governance-Überlegungen abzulehnen und eine Sammlungs- und Personalzusammenführung am effizientesten im Rahmen der bestehenden KHM-Gruppe zu bewältigen sei.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Die Basisabgeltung für ein eigenständiges Haus außerhalb der KHM-Gruppe würde nach Schätzungen rund 8,4 Mio. Euro betragen; davon würden ca. 7,2 Mio. Euro auf Personalkosten und ca. 1,2 Mio. Euro auf Betriebskosten (Berechnungen auf Basis von Daten aus 2010) entfallen. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich daher auf wenigstens rund 4 Mio. Euro pro Jahr gegenüber einer Lösung innerhalb der KHM-Gruppe.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

Das Gutachten von Fellner Wratzfeld sowie die Kalkulationen zu den künftigen Betriebskosten lagen mit September 2010 vor. Mein Bericht vom Oktober 2010 an den Nationalrat basierte auf diesen Erkenntnissen und stellte damit auch die Rahmenbedingung für alle weiteren Überlegungen im Rahmen der Arbeitsgruppe Governance dar. Die von den Anfragestellern zitierte „abschließende Entscheidung“ hat sich darauf bezogen, dass bis zur Entscheidung durch die zuständigen Gremien des Österreichischen Museums für Volkskunde nicht klar war, ob einer Zusammenführung mit dem Museum für Völkerkunde zugestimmt wird.

 

Das von den Teams der beiden Museen ausgearbeitete Konzept, die Stellungnahme der Kanzlei Fellner Wratzfeld zu den rechtlichen Aspekten einer möglichen Zusammenführung von Volks- und Völkerkundemuseum sowie die in Zusammenarbeit mit den beiden Museen erstellten Kalkulationen zu den erforderlichen Investitionen und den laufenden Betriebskosten waren ausreichende faktische Unterlagen, um zur Entscheidung zu kommen, dass ein alleinstehendes


ethnografisches Bundesmuseum angesichts der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten weder vor dem Hintergrund sparsamen Wirtschaftens noch angesichts der überaus restriktiven budgetären Spielräume realisierbar wäre.

 

Zu Frage 23:

Abgesehen von meinen bisherigen regelmäßigen Berichten zu diesem Thema im Rahmen der Kulturausschüsse, in denen die benannten Aspekte der Entschließung des Nationalrats mehrfach angesprochen wurden, setzt der Beschluss des Vereins für Völkerkunde jedenfalls derzeit einen vorläufigen Schlusspunkt unter die Bemühung einer Zusammenführung der beiden Museen.

 

Bis zu einer allfälligen, auch vom Vereinsvorstand nicht ausgeschlossenen Wiederaufnahme der Gespräche zur Zusammenführung werden alle Kräfte auf die Neupositionierung und Zugänglichmachung des Museums für Völkerkunde unter weitgehender Verwendung des inhaltlichen Konzepts zum MuseumNEU konzentriert. Über den Fortschritt dieser Arbeiten wird selbstverständlich in der Öffentlichkeit bzw. im Rahmen der kommenden Kulturausschüsse berichtet werden.

 

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.