9019/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0241-I/A/15/2011
Wien, am 8. September 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9086/J der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2, 5, 6 und 8:
Zu diesen Fragen darf ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.
In meinem Verantwortungsbereich (Lebensmittelkennzeichnung) wurde eine Codex-Richtlinie erarbeitet, die die Verbrauchererwartung im Zusammenhang mit einer Auslobung „gentechnikfrei“ auf Lebensmitteln festlegt. Diese Richtlinie hat es ermöglicht, dass mittlerweile die gesamte in Österreich produzierte Milch
„gentechnikfrei“ ist – d.h. hier wird auch kein gentechnisch verändertes Soja in der Fütterung der Tiere eingesetzt. Auch in der österreichischen Eierproduktion ist dies bereits gelungen. Das hat auch dazu geführt, dass zunehmend Alternativen zu Soja in der Fütterung in Österreich eingesetzt (und auch produziert) werden.
Frage 3:
Bezüglich der Handhabung des Imports von EU-weit zugelassenen Futtermitteln wird ebenfalls auf das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Marktzulassung von gentechnisch verändertem Soja für verschiedene Verwendungszwecke möchte ich anmerken, dass die zugelassenen Produkte von den Expertinnen und Experten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), des Umweltbundesamts Wien sowie meines Ministeriums einer vom Vorsorgeprinzip getragenen umfassenden wissenschaftlichen Analyse unterzogen werden. Im Verfahren auf EU-Ebene werden alle Kritikpunkte eingebracht sowie mit den VertreterInnen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und jenen des GMO (Genetically Modified Organisms)-Panels diskutiert. Darüber hinaus setzt sich mein Ressort seit Jahren für die Überarbeitung der EFSA-Leitlinien zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ein und hat in allen ExpertInnengremien wesentliche Beiträge geliefert.
Ein generelles Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Sojaprodukten, welche eine Marktzulassung nach den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften besitzen, ist derzeit aus rechtlicher Sicht nicht möglich.
Frage 4:
Diese Frage fällt nicht in die Zuständigkeiten meines Ressorts.
Frage 7:
Nach gegenwärtigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Die EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (EG Nr. 1829/2003) sieht eine EU-weite Zulassung von Futtermitteln vor, die GVO sind oder diese enthalten. Dieser Zulassung geht eine Risikobewertung voraus. Die österreichischen ExpertInnen bringen sich in diese Risikobewertungen maßgeblich ein, was bereits mehrmals dazu geführt hat, dass die Antragssteller weitere Daten zur Sicherheitsbewertung vorlegen mussten (siehe Ausführungen zu Frage 3). Nach der EU-Verordnung 1829/2003 zugelassene Lebens- und Futtermittel sind sicher und entsprechend als „gentechnisch verändert“ oder „enthält GVO“ zu kennzeichnen. TierhalterInnen als AbnehmerInnen von Futtermitteln haben somit die freie Wahl, ob sie gentechnisch veränderte Futtermittel einsetzen oder nicht. Produkte von Tieren,
an die genetisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden, sind derzeit nach EU-Recht nicht zu kennzeichnen. Eine entsprechende Änderung des EU-Rechts ist nicht absehbar und diese wäre nach meiner Einschätzung den Konsumentinnen und Konsumenten auch nicht hilfreich, da die überwiegende Mehrzahl der nicht biologisch produzierten tierischen Lebensmittel (die EU-Bio-Verordnung untersagt die Verwendung von GVO) dann gekennzeichnet wäre.
Die Lebensmittelkennzeichnung ist kein Instrument der Warnung vor unsicheren Produkten. Unsichere gentechnisch veränderte Produkte dürfen nicht im Markt sein. Ich verfolge daher hier nicht den Diskriminierungs- sondern den Anreiz-Ansatz, der zudem auch nach EU-Recht möglich und umsetzbar ist. Ich bin ein Verfechter einer Kennzeichnung von Lebensmitteln als „gentechnikfrei“ und damit der Auslobung dieser besonderen Qualität. Im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex) wurde unter Federführung meines Ressorts die Richtlinie zur Definition der gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung bereits 1998 erarbeitet und 2007 novelliert. Diese Richtlinie enthält spezielle Kriterien und sieht unabhängige Kontrollen durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vor. Ich würde diesen Standard gerne in den Rang eines staatlich anerkannten Gütezeichens heben, wozu es allerdings ein Gütezeichengesetz bräuchte, über welches mit dem Koalitionspartner noch verhandelt wird.