9020/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0171-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9039/J vom 8. Juli 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6. sowie 10. und 11.:

Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die – in Ermangelung von Ingerenzmöglichkeiten – nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind und daher von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst werden. 

 

Zu 7. bis 9.:

Im vorliegenden Fall ist nach dem FMABG keine Aufsichtszuständigkeit der FMA gegeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.