9020/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0171-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9039/J vom 8. Juli 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6. sowie 10. und 11.:
Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die – in Ermangelung von Ingerenzmöglichkeiten – nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind und daher von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst werden.
Zu 7. bis 9.:
Im vorliegenden Fall ist nach dem FMABG keine Aufsichtszuständigkeit der FMA gegeben.
Mit freundlichen Grüßen