9023/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0168-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9057/J vom 8. Juli 2011 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend wird festgehalten, dass das Pensionskassensystem in Österreich im Jahr 1990 eingeführt wurde und die Umstellung von Schilling auf Euro mit 1. Jänner 2002 erfolgt ist. Ein Zusammenhang zwischen der Euro-Einführung und den in der Anfangsphase des Pensionskassensystems verwendeten Rechnungszinsen kann daher seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht erkannt werden.
Zu 1.:
Für die Festsetzung des Rechnungszinses wurde nach dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen damals im Wesentlichen die Sekundärmarktrendite der österreichischen Bundesanleihen herangezogen, die nachstehend auszugsweise für den Zeitraum von 1980 bis 1990 wiedergegeben wird:
|
Renditen auf dem österreichischen Rentenmarkt (Angaben in Prozent p.a.) |
||||
|
Periodendurchschnitt |
Emissionsrenditen |
Sekundärmarktrenditen |
||
|
Bund |
Inländische |
Bund |
Emittenten |
|
|
Emittenten |
gesamt |
|||
|
gesamt |
||||
|
1980 |
9,05 |
8,98 |
9,19 |
9,07 |
|
1981 |
10,43 |
10,29 |
10,62 |
10,38 |
|
1982 |
9,73 |
9,79 |
9,92 |
9,83 |
|
1983 |
8,09 |
8,08 |
8,18 |
8,15 |
|
1984 |
8,54 |
8,5 |
8,02 |
7,98 |
|
1985 |
8,11 |
7,89 |
7,77 |
7,74 |
|
1986 |
7,3 |
7,32 |
7,33 |
7,3 |
|
1987 |
6,73 |
6,8 |
6,94 |
6,86 |
|
1988 |
6,69 |
6,67 |
6,67 |
6,59 |
|
1989 |
7,07 |
7,09 |
7,13 |
7,06 |
|
1990 |
8,59 |
8,58 |
8,74 |
8,72 |
Quelle: OeNB
Auf Grund der nach den damaligen Veranlagungsvorschriften zulässigen Veranlagungsstrategie wurde damals davon ausgegangen, dass diese Renditen langfristig erreichbar sein werden und durch Beimischung von Aktienveranlagungen auch noch ein darüber hinausgehender Mehrertrag erwirtschaftbar sein wird.
Die in der Anfangsphase vom Bundesministerium für Finanzen bewilligten Geschäftspläne sahen für beitragsorientierte Zusagen einen Rechnungszins von 3,5% und für leistungsorientierte Zusagen mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers einen Rechnungszins von 6,5% vor.
Zu 2.:
Eine Zuordnung von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zum verwendeten Rechnungszins wird von der FMA mangels ausreichender Datenlage nicht vorgenommen, daher liegen auch dem Bundesministerium für Finanzen diese Informationen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen