9029/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     August 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0175-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9101/J vom 8. Juli 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Zum 27. Juli 2011 betrugen die auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG gewährten Haftungen für Forderungen 1,2 Milliarden Euro.

 

Zu 2.:

Es handelt sich dabei vor allem um Kreditforderungen einer Bank gegenüber in- und ausländischen Schuldnern sowie eine Besserungsscheinkonstruktion.

 

Zu 3.:

Forderungsgläubiger sind die Kommunalkredit Austria AG und die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG.

 

Zu 4.:

Forderungsschuldner sind in- und ausländische Kreditnehmer. Eine detaillierte Aufstellung würde den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Banken entgegenstehen.


Zu 5. und 6.:

Es sind bisher keine der im Rahmen des Bankenpaketes gewährten Haftungen schlagend geworden.

 

Zu 7. und 8.:

Es ist aus gegenwärtiger Sicht nicht zu erwarten, dass im Rahmen des Bankenpaketes gewährte Haftungen schlagend werden.

 

Zu 9. und 10.:

Es wurde bei der Kommunalkredit Austria AG auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG am 17.11.2009 eine Kapitalerhöhung in Höhe von rund 220 Millionen Euro durchgeführt.

 

Zu 11. und 12.:

Zum 30. Juni 2011 betragen die auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG gewährten Gesellschafterzuschüsse rund 165 Millionen Euro, davon an die KA Finanz AG 135 Millionen Euro und an die Kommunalkredit Austria AG rund 30 Millionen Euro zur Dotierung der Haftrücklage.

 

Zu 13. und 14.:

Weitere Kapitalmaßnahmen im Rahmen des FinStaG sind bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG die Kapitalherabsetzung in Höhe von rund 625 Millionen Euro sowie die Wandlung des im Juni 2010 von der Republik gezeichneten Partizipationskapitals in Grundkapital in Höhe von 450 Millionen Euro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen