9030/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Terrorismusprävention“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Sicherheitspolizeigesetz fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz; zum Inhalt der in diesem Bereich geplanten Änderungen möchte ich meiner Ressortkollegin nicht vorgreifen.

Zu 2:

Ausgangspunkt ist die Regierungsvorlage des Terrorismuspräventionsgesetzes 2010. Ein Teil davon, nämlich die Schaffung des § 278e StGB („Ausbildung für terroristische Zwecke“), also eine Strafbestimmung gegen das, was unter dem Schlagwort „Terror-Camps“ zusammengefasst wird, wurde bereits umgesetzt. Die weiteren Änderungen sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, wobei insbesondere auf die internationalen Vorgaben in diesem Bereich und die Ergebnisse des seinerzeitigen Begutachtungsverfahrens, aber auch auf die seither erfolgten aktuellen internationalen und nationalen Geschehnisse und Entwicklungen Bedacht genommen wird.

Zu 3 und 6:

Zur Frage, in welcher Form die Neuerungen gegenüber der Regierungsvorlage am effizientesten in den weiteren Gesetzwerdungsprozess einfließen, möchte ich dem Parlament nicht vorgreifen. Ein Begutachtungsentwurf ist aus meiner Sicht derzeit nicht geplant.

Zu 4 und 5:

Ich habe mich über die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens einschließlich der maßgeblichen Stellungnahmen informieren lassen.