9032/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gesamtkosten der Regierungsinserate“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

·         Justiz Website

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen führt das Bundesministerium für Justiz nicht durch; Werbeeinschaltungen werden nicht getätigt.

Für das Justiz-Internet fielen im Abrechnungszeitraum 2010 für das Bundesministerium für Justiz 24.552 Euro an Kosten an; im Abrechnungszeitraum 2011 (bis 31. Juli 2011) sind 14.580 Euro an Kosten angefallen.

·         Messen

Für die Beteiligung an der am 24. März 2010 an der Universität Wien (Juridicum) stattgefundenen Informationsmesse SUCCESS10 hat das Bundesministerium für Justiz 2.388 Euro aufgewendet; der gleiche Betrag wurde für die Beteiligung an der am 23. März 2011 an der Universität Wien (Juridicum) stattgefundenen Informationsmesse SUCCESS11 aufgewendet. Für die Beteiligung an der am 24. November 2010 an der Universität Graz stattgefundenen Informationsmesse EXCELLENCE10 hat das Bundesministerium für Justiz 2.280 Euro (inkl. USt) aufgewendet.

·         Umfragen und Beauftragung von Agenturen

Für die Finanzierung einer von der Zeitschrift „Format“ in Zusammenarbeit mit Transparency International durchgeführten Umfrage zum Thema „Korruption in Österreich“ hat das Bundesministerium für Justiz 18.000 Euro (inkl. USt) bezahlt.

Das Bundesministerium für Justiz beauftragte die Werbeagentur courage pr GmbH, damit ein ganzheitliches Konzept für die mediengerechte Kommunikation justizrelevanter Inhalte und Ziele zu entwickeln, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen und Maßnahmenalternativen zu formulieren und die Kommunikation der Zentralstelle operativ zu unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen hat die Agentur insgesamt einen Betrag von 32.582,81 Euro erhalten.

·         Sonstiges

Die Kosten für die Versendung von Pressemitteilungen über das Originaltextservice (OTS) der APA beliefen sich für das Jahr 2010 auf 3.648 Euro bei 89 Einsendungen mit 4.000 Zeilen und für das erste Halbjahr 2011 auf 737,61 Euro bei 18 Einsendungen mit 626 Zeilen.

Dem Jüdischen Kulturverein wurden im März 2010 300 Euro (inkl. USt), im September 2010 500 Euro (inkl. USt) und im Dezember 2010 400 Euro (inkl. USt) als Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“, somit insgesamt 1.200 Euro (inkl. USt) überwiesen.

Im April 2011 hat das Bundesministerium für Justiz dem Jüdischen Kulturverein 300 Euro (inkl. USt) als Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“ überwiesen (Frage 4).

Zu 9:

Die Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationstätigkeit im Ressortbereich sowie die Koordination und Gestaltung der Website Justiz obliegen seit 1. Juli 2010 den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Pr 3 im Bundesministerium für Justiz. Auf der Website Justiz sind, nämlich in der Rubrik Presse – Medienstellen, alle MediensprecherInnen des Justizressorts abrufbar.

Zu 10 bis 13:

Nein.

Zu 14:

Ja.