9035/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rätsel um Kühlschrankmillionen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Sowohl das Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge als auch das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten gehen von der Annahme aus, dass noch Rückforderungsansprüche von Konsumenten wegen der von ihnen entrichteten Entsorgungsbeiträge gegen die in der Anfrage genannten Rechtsträger bestehen.
Zu 2 und 5:
Insgesamt waren Verbindlichkeiten aus der Rückabwicklung des UFH-Systems in Höhe von 31,5 Mio. Euro vorhanden.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
19,2 Mio. Euro aus UFH-Gutscheinen,
20,9 Mio. Euro aus UFH- und PEG Plaketten
abzüglich 8,6 Mio. Euro aus Konsumentenaktionen
= 31,5 Mio. Euro Verbindlichkeiten.
Diesen Verbindlichkeiten standen jedoch liquide und liquiditätsnahe Mittel (insbesondere Investmentfondsanteile, Bankguthaben und kurzfristige Forderungen) in Höhe von lediglich 21,6 Mio. Euro gegenüber, woraus sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von 10 Mio. Euro ergibt.
Diese Zahlen sind durch eine Berechnung der BDO Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, belegt.
Zu 3, 4 und 6:
Dazu kann ich mangels Einsicht in die Unterlagen der dort genannten Rechtsträger nicht näher Stellung nehmen.
Zu 7:
Ich verweise darauf, dass die Änderung der Rechtslage auf einen Initiativantrag und nicht auf einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz zurückgeht.
Zu 8:
Eine exakte Prognose der künftigen Rückzahlungsansprüche ist mir nicht möglich. Derzeit werden etwa 100.000 Euro p.a. rückerstattet. Was die Informationskampagne betrifft, so verweise ich auf meine Antwort zu den Fragepunkten 14 und 15.
Zu 9 bis 12:
Dazu kann ich mangels Einsicht in die Unterlagen der maßgeblichen Rechtsträger nicht näher Stellung nehmen.
Zu 13:
Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die fragliche Rechtsänderung auf einen Initiativantrag zurückgeht, dessen Beweggründe nicht in die Verantwortung der Bundesministerin und des Bundesministeriums für Justiz fallen. Das gilt auch für die Frage, ob die Abwicklung der Entsorgungsbeiträge durch ein anderes Unternehmen günstiger gewesen wäre.
Zu 14 und 15:
Nach meinem Informationsstand ist seit dem 1. Jänner 2011 keine Informationskampagne erfolgt. Zur Frage, ob eine solche künftig erfolgen wird, verweise ich auf die führende Zuständigkeit der Bundesministerin für Finanzen zur Vollziehung der Rückerstattung der Entsorgungsbeiträge.
Zu 16:
Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen über den genannten Initiativantrag und die damit verbundene Umgestaltung der Rückerstattung der Entsorgungsbeiträge wäre es wohl nicht zweckmäßig gewesen, auf der Grundlage des mittlerweile aufgehobenen Bundesgesetzes zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten Rückzahlungen in Angriff zu nehmen.
Zu 17:
Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz sind die Mittel für Zwecke der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebs zu verwenden. Zur Verwendung für „Zwecke des Umweltschutzes“ verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.