9041/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2011 unter der Zl. 9148/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und des Vereins
Atib“ gerichtet.

Die gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 16 sowie 19 bis 21:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 17 und 18:

Gemäß Art. 9 Abs. 2 B-VG kann die Tätigkeit von Organen anderer Staaten in Österreich nur
durch Gesetz oder durch einen parlamentarisch
genehmigten Staatsvertrag geregelt werden.
Dem BMeiA sind keine Staatsverträge betreffend türkischer Einrichtungen in Österreich
bekannt.

Zu Frage 22:

Es liegt nicht im Kompetenzbereich des BMeiA, die interne Finanzgebarung einer
Religionsgemeinschaft zu pr
üfen.