9048/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0178-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9149/J vom 11. Juli 2011 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Zahlungseingänge aus heimfälligen Verlassenschaften:
2004: 79
2005: 78
2006: 186
2007: 139
2008: 134
2009: 113
2010: 123
Dabei wurden von der Republik Österreich folgende Vermögenswerte übernommen:
2004: € 4,635.019,59
2005: € 3,408.835,43
2006: € 8,678.853,23
2007: € 6,444.896,25
2008: € 8,145.130,63
2009: € 10,946.855,81
2010 € 6,952.371,39
Laut Mitteilung der Buchhaltungsagentur des Bundes sind Auswertungen für die Jahre 2001 und 2002 nicht möglich, da für diese Jahre keine Aufzeichnungen mehr vorhanden sind. Eine vollständige Abfrage in HV-SAP ist erst ab 2004 möglich, da im Jahr 2003 auf HV-SAP umgestellt wurde.
Durch die Auflassung der Finanzlandesdirektionen im Jahr 2004 sind Unschärfen in den Jahren 2004 und 2005 möglich, da die Finanzlandesdirektionen in den Bundesländern die Zahlstellen für Heimfälligkeiten waren und die Notare einige Zeit diese Übung noch beibehalten haben.
Zu 3., 4.,7. und 8.:
2005: 1
2011: 1
Die im Jahr 2005 eingebrachte Klage wurde vom Gericht abgewiesen (eingeklagt waren ca. € 75.000.-).
Das im Jahr 2011 angestrengte Verfahren ist noch anhängig (geklagt wurde eine italienische Scheinerbin auf Herausgabe des Nachlassvermögens in Höhe von ca. € 180.000.-).
Zu 5. und 6:
Im Jahr 2005 wurde einer gegen die Republik Österreich eingebrachten Erbschaftsklage Folge gegeben und mussten inkl. Zinsen und Kosten ca. € 88.000.- bezahlt werden.
Im Jahr 2009 wurde ein gegen die Republik Österreich angestrengter Erbschaftsprozess in I. Instanz gewonnen, wobei zur Vermeidung einer Präjudizwirkung (Verjährungsproblematik) bei einem allfälligen Verlust im Rechtsmittelweg die ohnehin relativ geringfügige Sache verglichen wurde (eingeklagt waren ca. € 11.600.-).
2011 wurde eine weitere Erbschaftsklage gegen die Republik Österreich eingebracht (Streitwert ca. € 290.000.-) und ist dieses Verfahren noch offen.
Mit freundlichen Grüßen