9050/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am         September 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0182-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9165/J vom 11. Juli 2011 der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2., 3. und 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen beauftragte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Österreichische Gesellschaft für Marketing (OGM) am 29. November 2010 mit der Durch-führung einer umfassenden Grundlagenstudie zum Bundesministerium für Finanzen in Form einer Quantitativen Umfrage mit einem Sample von 1000 Interviews.


Zu 5.:

Der Auftrag wurde nicht ausgeschrieben, da das Angebot für die Umfrage weit unter der Ausschreibungsgrenze lag. OGM ist ein bekanntes und renommiertes Markt- und Meinungs-forschungsinstitut, dessen Umfragen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweisen. Die angebotenen Kosten entsprechen den für solche Leistungen marktüblichen Preisen. In diesem Fall wäre daher eine Ausschreibung nicht sinnvoll und der Aufwand, den eine Ausschreibung mit sich bringt, nicht zu rechtfertigen.

 

Zu 6.:

Die Kosten betrugen EUR 35.000,00 netto.

 

Zu 7. und 9. bis 14.:

Die Umfrage wurde für interne Zwecke durchgeführt, um unter anderem die Stärken und Schwächen des Ministeriums bzw. der Finanzverwaltung zu erkennen und auf dieser Basis Verbesserungspotential für die Bürgerinnen und Bürger herauszuarbeiten und in Folge gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu setzen. Betroffen waren dabei insbesondere Arbeitsabläufe in den Finanzämtern im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. Die Ergebnisse sind daher nicht nur von keinem maßgeblichem Interesse für die Öffentlichkeit; vor allem aber muss aus Gründen der thematisierten Arbeitsabläufe in der Funktionsweise der Abgabenerhebung von einer Veröffentlichung (in welcher Form auch immer) Abstand genommen werden.

 

Zu 8.:

Nein, die politische Präferenz wurde nicht abgefragt. Der Auftraggeber hat die Daten anonymisiert erhalten.

 

Zu 15. bis 28.:

An weiteren Markt- und Meinungsforschungen hat sich das Bundesministerium für Finanzen im angefragten Zeitraum nicht beteiligt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.