9054/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „transparente Qualitätsstandards bei Schönheits­operationen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zur 1 und 3:

Zunächst darf ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Zl. 4190/J-NR/2010 durch meine Amtsvorgängerin verweisen. Die Aussagen zu den Punkten 4. und 7. dieser Anfrage, die die Rechtslage auf dem Gebiet des Zivil- und des Strafrechts darstellen, sind nach wie vor gültig. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Justiz derzeit kein zivil- oder strafrechtliches Verbot der Vornahme von kosmetischen Operationen an minderjährigen Frauen oder Männern, zumal die Zustimmung zu einer solchen Operation nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls schon nach geltendem Recht unwirksam sein kann.

Es laufen daher derzeit zwischen den genannten Ressorts keine Gespräche über eine gesetzliche Einschränkung der in der Anfrage genannten Eingriffe. Beide Ressorts beteiligen sich aber an einer von der Österreichischen Ärztekammer initiierten Arbeitsgruppe, in der unter anderem berufs­rechtliche Standards für kosmetische Operationen an Minderjährigen geschaffen werden sollen.

 

Zu 2:

Diese Frage betrifft nicht genuin zivil- oder strafrechtliche Aspekte, sondern ärzte- und medizinrechtliche. Insoweit muss ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit verweisen.