906/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-KA1000/0202-II/BK/3.2/2009

Wien, am      . März 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 9. Februar 2009 unter der Zahl 842/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abgängige Personen in Österreich“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 :

Die bei österreichischen Sicherheitsdienststellen erstatteten Abgängigkeitsanzeigen sind nicht Gegenstand der Kriminalstatistik und werden demgemäß nicht zentral erfasst.

 

Zu Frage 3:

Folgende Ausschreibungen zur Abgängigkeitsfahndung mit

Stichtag 31.12.2008:  697 gefahndete Personen

 

Es muss in diesem Zusammenhang jedoch auf die Fahndungs- und Informationsvorschrift (FIV 2005) verwiesen werden, wonach nach 6 Jahren und 3 Monaten Fahndungen nach volljährigen Personen automatisch außer Kraft treten. Die ausschreibende Dienststelle wird von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt. Diese außer Kraft getretenen Fahndungen scheinen jedoch noch 2 Jahre im EKIS auf.

 

Zu den Fragen 4 und 8:

Anzahl jener Personen, die nach Auswertung des EKIS mit Stichtag 31.12.2008 wegen Abgängigkeit gespeichert sind:

                                                                             

 

Erklärend darf angefügt werden, dass von 491 Personen, die länger als 1 Jahr gespeichert sind, 435 Personen auch noch länger als 2 Jahre, 381 auch noch länger als 3 Jahre, 346 auch noch länger als 4 Jahre, 306 auch noch länger als 5 Jahre und 188 Personen auch noch länger als 10 Jahre ausgeschrieben sind.

 

Zu Frage 7:

Stichtag 31.12.2008:  132 gefahndete Personen

 

Zu Frage 9:

Anzahl jener Personen, die mit Stichtag 31.12.2008 wegen Abgängigkeit gespeichert sind und bei der Abgängigkeitsanzeige minderjährig waren:

                                                                        

 

Zu Frage 10:

In den meisten Fällen ist das Verschwinden bzw. Untertauchen auf zerrüttete Familienverhältnisse (zu Eltern, Pflegeeltern oder Pflegebeauftragten), schulische Probleme oder einen übel beleumundeten Freundeskreis zurückzuführen.

 

 

Zu Frage 11:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 12:

Dem Entschließungsantrag 750/A(E) XXIII. GP - Suche nach vermissten Personen – entsprechend wurde dem Projekt „Vermissten-Zielfahndung“ folgendes Projektziel gesetzt:

„Den Status Quo festzustellen und vor allem Vorschläge herauszuarbeiten wo Möglichkeiten bestehen, die polizeiliche Effizienz im Bereich der Fahndung nach Vermissten zu erhöhen und sich dem internationalen Standard anzupassen.“

 

Als erste konkrete Ergebnisse dieses Projekts sind geplant:

 

1.        Ausbau der Zentralstelle für Vermisste und Opferschutz im Bundeskriminalamt.

2.        Einrichtung einer zentralen Vermisstendatei, die einen Überblick über die offenen Vermisstenfälle bieten und dafür sorgen soll, dass diese Fälle einer ständigen wiederkehrenden Überprüfung über die weiter getroffenen Maßnahmen unterliegen und mit derartigen internationalen Dateien kompatibel sein muss.

3.        Teilnahme an einem europaweiten Alarmsystem für vermisste Kinder.