9061/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0713-II/3/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zinggl und weitere Abgeordnete haben am 11. Juli 2011 unter der Zahl 9154/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einbehaltung eines Reisepasses“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Rechtsstandpunkt des Bundesministeriums für Inneres, der sich im Wesentlichen auf            §§ 38 und 13 Abs. 2 FPG 2005 stützt, wurde im Rahmen des Volksanwaltschaftsverfahrens und der zum angesprochenen Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat ergangenen Stellungnahme erschöpfend dargelegt. Es wird auf die dortige Argumentation verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass nunmehr durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 in § 38 Abs. 1 FPG eine Ermächtigung zur Sicherstellung von Dokumenten ausdrücklich auch im Rahmen eines Asylverfahrens vorgesehen ist.

 

Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer eingehenden Beantwortung auf den Einzelfall dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 4:

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sichergestellte Dokumente von den zuständigen Behörden wieder ausgefolgt.