9066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0718-II/10/a/2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 2011 unter der Zahl 9181/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegale Spielautomaten in Tirol“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Nein, da die Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Innsbruck daran scheiterten bzw. scheitern, dass vom Stadtsteueramt des Stadtmagistrates Innsbruck unter Hinweis auf das Steuergeheimnis keine Auskünfte über die Standorte jener Spielautomaten, für die Vergnügungssteuer eingehoben wird,  erteilt werden.

 

Zu Frage 5:

Durch das Stadtpolizeikommando Innsbruck wurden im Jahr 2010 im Stadtgebiet von Innsbruck sowohl Kontrollen aus eigenem Antrieb als auch aufgrund von einlangenden Hinweisen durchgeführt.


Zu den Fragen 6 und 7:

Je acht.

 

Zu Frage 8:

Keine.

 

Zu Frage 9:

Mit Erlass vom 28. Juni 2011 wurde die operative Bekämpfung des illegalen Glückspiels einschließlich der Strafverfahrensführung neu geregelt. Gleichzeitig wurden mit oa. Erlass ein neues Schulungskonzept und ein regelmäßiger Jour Fixe mit den Glückspielverantwortlichen im Bundesministerium für Finanzen installiert. Weiters wird die bereits gute Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei durch bundesländerweise koordinierte Schwerpunktaktionen gemeinsamer Teams forciert.