9073/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. September 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0290-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9197/J betreffend „bewusst fehlerhafte Beantwortung der Anfrageserie "Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch - BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt"“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Da noch nicht mit allen Bundesländern Konsens über die Tragung der durch die Reform verursachten Mehrkosten erzielt werden konnte, werden diese Gespräche weitergeführt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Sobald die Gespräche über die Kostenfragen abgeschlossen sind, wird dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zugeleitet werden. Beabsichtigt ist jedenfalls, dass das Gesetz bis zum genannten Datum Herbst 2012 in Kraft treten kann.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Als Mitglied der Bundesregierung trage ich die im Arbeitspapier "Österreich weiterbringen - sieben Arbeitspakete - Fahrplan 2011-2013" formulierten Inhalte selbstverständlich mit.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ich habe in der Beantwortung der Anfrageserie des Abgeordneten Bucher auch nach dem 31. Mai 2011 keine Vorhaben verschwiegen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Angaben in meiner Beantwortung der Anfrageserie des Abgeordneten Bucher und das Arbeitspapier der Bundesregierung stehen zueinander nicht im Widerspruch.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es werden derzeit keine Verhandlungen im Konsultationsgremium geführt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien und Kärnten sind grundsätzlich bereit, die Mehrkosten zu tragen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich und Steiermark sehen sich bislang nicht in der Lage, die durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz verursachten Mehrkosten zu tragen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Das geltende Grundsatzgesetz stammt aus dem Jahr 1989 und wird den zwischenzeitlich eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen und den damit in Zusammenhang stehenden Herausforderungen in der Betreuung von Familien und im Kinderschutz nicht mehr gerecht.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Eines der Hauptziele der Reform ist die Verbesserung des Kinderschutzes insbesondere durch Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung sowie Konkretisierung der Mitteilungspflichten bei Kindeswohlgefährdungen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Das im Arbeitspapier der Bundesregierung genannte Datum nimmt Bezug auf das geplante Inkrafttreten. Davor müssen die derzeit laufenden Gespräche zur Finanzierung der Reform abgeschlossen werden und muss die parlamentarische Behandlung erfolgen.