9078/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9248 /J der Abgeordneten Wolfgang Zanger u.a. wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Die legistische Zuständigkeit für Arzneimittelrecht obliegt dem Bundesminister für Gesundheit. Auch das für die operativen Agenden des Arzneimittelsektors zuständige Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, sowie die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES-PharmMed) sind dem BMG zugeordnet, entsprechende Daten liegen lediglich im zuständigen Ministerium auf.