9083/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9256 /J der Abgeordneten Wolfgang Zanger u.a. betreffend die Herkunft von Bioprodukten wie folgt:

Vorab weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung für Angelegenheiten der Lebensmittelkennzeichnung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt.

Fragen 1:

Mein Ressort verfügt über keine Daten über Importe von Bio-Produkten aus China.

 

Frage 2: Mein Ressort widmet sich bereits seit vielen Jahren der Irreführungseignung von Lebensmittelaufmachungen, -verpackungen und der Lebensmittelkennzeichnung – auch im Hinblick auf die Herkunft eines Produktes. Dies geschieht durch die Prüfung und Beurteilung von an das BMASK herangetragenen Sachverhalten, bei ausgewählten Sachverhalten auch durch die Beauftragung des VKI mit der Führung von Verbandsklagen nach dem Wettbewerbsrecht.

 

Frage 3:

Ich verweise auf die eingangs erwähnte Zuständigkeit des BMG sowie auf die Beantwortung der Frage 2.

 

Fragen 4 bis 6:

Die gegenständlichen Fragen stellen sich in dieser Form nicht, da beide Produktgruppen nur bei Einhaltung der EU-rechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen (Rechtsgrundlagen sind: die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007).