9084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9365/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter  wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Eine Änderung der Österreichischen Bundeshymne macht keine Maßnahmen im Bereich meines Ministeriums erforderlich. Es entstehen daher auch keine Kosten.