9084/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9365/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Eine Änderung der Österreichischen Bundeshymne macht keine Maßnahmen im Bereich meines Ministeriums erforderlich. Es entstehen daher auch keine Kosten.