9089/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 25.10.2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0318-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9374/J betreffend „im BMWFJ anfallende Kosten für die Töchtersöhne“, welche die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Da seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend keine diesbezüglichen Maßnahmen zu ergreifen sind, entstehen auch keine Kosten.