9094/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0222-III/4a/2011 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Wien, 31. Oktober 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9306/J-NR/2011 betreffend Initiative „Unternehmen Hund“, die die Abg. Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 4:
Die Portiere der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sind im Anlassfall angewiesen, eine Mitnahme von Hunden in die Amtsgebäude nicht zu gestatten. Dies gilt naturgemäß nicht für die notwendige Begleitung durch Hunde, wie dies etwa bei sogenannten Therapie- oder Signalhunden oder auch bei Blindenführhunden der Fall ist. Diese Regelung ist auch den Bediensteten des Bundesministeriums bekannt.
Zu Frage 3:
Eine Teilnahme konnte aus terminlichen Gründen nicht in Betracht gezogen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.