9095/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9270/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Zu Frage 1 - 4:

 

Bedingt durch die allgemeine Verschärfung der Wirtschaftslage mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines sparsameren Budgets, um das finanzielle Gleichgewicht des Staatshaushaltes wiederherzustellen, sah ich mich veranlasst, mit den vorhandenen Mitteln so effizient wie möglich umzugehen. Das Ziel ist es, den größtmöglichen Nutzen im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Daher wurde das Bundessozialamt angewiesen, bei sämtlichen Förderungen noch mehr darauf zu achten, ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbare Auswirkung der jeweiligen Maßnahme auf den Arbeitsmarkt zu legen.

 

Im Zuge der verstärkten Fokussierung des Ausgleichtaxfonds auf unmittelbar arbeitsmarktpolitische Maßnahmen waren Änderungen bei einigen Maßnahmen unerlässlich. Es ist mir unter Berücksichtigung der budgetären Gegebenheiten und der Liquidität des Ausgleichtaxfonds aber gelungen, den Mobilitätszuschuss als solchen für Menschen mit Behinderungen - wenn auch in modifizierter Form - im Jahr 2011 beizubehalten.

 

Im Jahr 2010 haben 7.697 Personen einen Mobilitätszuschuss erhalten. Bis jetzt wurde im Jahr 2011 bereits in 7.497 Fällen eine derartige Förderung gewährt. Da in diesem Jahr noch mit einigen weiteren Anspruchsberechtigten zu rechnen ist, wird die tatsächliche Anzahl an geförderten Personen praktisch der des Vorjahres entsprechen.


 

Der Mobilitätszuschuss für beschäftigte begünstigte Behinderte, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, wurde im Vergleich zum Vorjahr  um € 200,- gekürzt und beträgt im Jahre 2011 € 580,-. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mit 1.1.2011 der Menschen mit Behinderung zustehende Steuerfreibetrag für die Benutzung eines eigenen PKW von monatlich € 153,- auf monatlich € 193,- angehoben wurde. Damit kann die persönliche Mobilität von rund 30.000 Menschen in Österreich effektiver unterstützt werden als zuvor.

 

Die Entlastung des Ausgleichstaxfonds durch die Reduktion des Mobilitätszuschusses beläuft sich für das Jahr 2011 auf ca. 1,5 Mio. €. Diese Mittel werden zusätzlich für direkt arbeitsmarktpolitische Vorhaben eingesetzt werden und entsprechen bei einer Durchschnittsbetrachtung einem Plus von rund 500 Förderfällen mit unmittelbarer arbeitsmarktpolitischer Auswirkung auf Menschen mit Behinderung.

 

Zu Frage 5:

Aufgrund der in der Österreichischen Verfassung verankerten Gewaltentrennung von Legislative und Exekutive wird der Nationalrat (von ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen abgesehen) mit Angelegenheiten der Vollziehung nicht befasst. Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist eindeutig eine Angelegenheit der Vollziehung.

 

Zu Frage 6 und 7:

Im Zuge der Verhandlungen zum Budget 2011 und zu den begleitenden gesetzlichen Maßnahmen wurde auch die beabsichtigte Änderung im Bezug auf den Mobilitätszuschuss mit den maßgeblichen Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen im Grundsatz kommuniziert.