9102/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.11.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0876-II/10/a/2011
Wien, am . November 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 8. September 2011 unter der Zahl 9200/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Ressourcen zur Bekämpfung des Frauen- und Menschenhandels" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ermittlungsverfahren betreffend Menschenhandel/Frauenhandel, grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und Schlepperei werden in den Bundesländern durch die Landes-kriminalämter geführt. Die Koordinierung der diesbezüglichen nationalen und internationalen Maßnahmen sowie die Betreuung der polizeilichen Menschenhandelshotline erfolgen durch das Bundeskriminalamt. Mit Stand Oktober 2011 sind insgesamt 91 Exekutivbedienstete im Ausmaß von 88,85 Vollzeitäquivalenten spezialisiert für diese Bereiche eingesetzt.
Zu Frage 3:
Die Bekämpfung des Menschenhandels wird in der Polizei-Grundausbildung in den Rechts-fächern „Strafgesetzbuch“, „Verwaltungsrecht“ und „Kriminalistik“ thematisiert. Hierbei wird neben der Vermittlung der rechtlichen Komponenten auch ein hohes Augenmerk auf Opfer-schutzmaßnahmen gelegt. Im Rahmen eines vierstündigen Expertenvortrages betreffend organisierte Kriminalität wird auch auf soziale und menschenrechtliche Dimensionen hinge-wiesen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Exekutivbedienstete des Ermittlungsbereiches Menschenhandel/Schlepperei der Landes-kriminalämter werden in zweijährigen Fortbildungszyklen (zuletzt 2009/2010) im Rahmen der Kriminaldienst-Fortbildungsrichtlinien (KDFR) berufsbegleitend 24 Stunden in dieser Thematik geschult. Der aktuelle Zyklus dieser Schulungen hat 2011 begonnen und wird 2013 beendet sein. Die Schulung ist für alle in diesem Ermittlungsbereich tätigen Exekutiv-bediensteten verpflichtend. Weiters werden diese Exekutivbediensteten im Rahmen von Schulungen, die zweimal jährlich ebenfalls berufsbegleitend stattfinden, durch Spezialisten des Bundeskriminalamts geschult. Zusätzlich findet einmal jährlich eine Sachbearbeiter-tagung für Exekutivbedienstete dieses Ermittlungsbereiches statt.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen rund 1300 Bedienstete jeweils acht Stunden zu diesem Thema geschult. Die Teilnahme war bzw. ist bei Folgeveranstaltungen verpflichtend.
Für 2012 ist im Seminarkatalog der Sicherheitsakademie (Fortbildung für Führungskräfte und Spezialisten) ein Seminar zu dieser Thematik vorgesehen.
Nicht verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen werden im Rahmen von externen Lehrgängen (z. B. beim Bundeskriminalamt Wiesbaden) angeboten.
Zu Frage 6:
Die Aus- und Fortbildung umfasst das gesamte Spektrum zur Thematik Menschenhandel und Schlepperei, kriminaltaktische und kriminalistische Ansätze, einen Überblick über die organisierte Kriminalität selbst, aber auch spezifische Inhalte von Menschenrechtsbelangen, Asylrecht, Opferschutz und soziologische Aspekte.
Zu Frage 7:
Nein
Zu Frage 8:
Im Jahr 2010 wurden 8 Aufenthaltsbewilligungen gemäß § 69a Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt.