9103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-VA2200/0024-III/3/2011

 

Wien, am       . November 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 8. September 2011 unter der Zahl 9204/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Waffenverbot auf Demonstration im Zusammenhang mit dem Aufmarsch rechtsextremer Burschenschaften am 8. Mai – FOLGEANFRAGE“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 2 bis 6:

Ob ein Aufmarsch unter einen der Ausnahmetatbestände des § 5 VersammlungsG fällt oder nicht, kann nur anhand der jeweiligen konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Zur Beurteilung des Aufmarsches zum Totengedenken am 8. Mai 2011 darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 8642/J vom 19. Mai 2011 verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 1, 7 bis 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.