9105/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9261 /J der Abgeordneten Zanger wie folgt:

 

Vorweg möchte ich festhalten, dass weder dem BMASK noch den einschlägigen Konsumentenschutzeinrichtungen Beschwerden zu dieser Thematik vorliegen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.

 

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

Es gibt keine Abstimmung mit dem BMLFUW, da es sich um keine Konsumenteninteressen im engeren Sinn handelt.