9110/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. November 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0302-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9268/J betreffend „Energiebilanz Kaffeekapseln“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 14. September 2011 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Die Typen von Kaffeekapseln, der Energieaufwand für die Herstellung der erforderlichen Menge des Halbzeugs sowie der Energieaufwand für die Fertigung des Produktes "Kaffeekapsel" aus dem Halbzeug sind je nach Typ der Kapsel unterschiedlich. Es können daher nur Schätzungen, die auf der Grundlage der vorliegenden Literatur erstellt wurden, vorgenommen werden. Da zum mit "Kaffeekapseln" verbundenen Energieaufwand keine wissenschaftlich-technischen Untersuchungen zugänglich waren, wurde insbesondere die für Verpackung von Lebensmitteln relevante Literatur herangezogen.
Antwort zu den Punkten 1, 5 und 6 der Anfrage:
Unter Zugrundelegung eines Richtwertes von 1 g für die Masse einer leeren Kaffeekapsel aus Aluminium wird für deren Herstellung unter optimalen Bedingungen insgesamt eine Energie von etwa 0,024 kWh benötigt.
Antwort zu den Punkten 2, 4 und 9 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 3, 7 und 8 der Anfrage:
Die Angaben über den Energieverbrauch bei der Herstellung von Produkten aus Kunststoff und Aluminium streuen in einem sehr weiten Bereich, und zwar etwa zwischen 40% und 100% des für Kaffeekapseln aus Aluminium angegebenen Werts.