9111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0217-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 8. November 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9309/J-NR/2011 betreffend Initiative
„Unternehmen Hund“, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am
21. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu  Fragen 1 und 2:

Das Mitnehmen von Hunden (und anderen Tieren) ist in den Amtsgebäuden des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind selbstverständlich jene Tiere, die zur notwendigen Hilfe und Orientierung dienen, wie insbesondere Blindenhunde.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat an dem Aktionstag nicht
teilgenommen.

 

Zu Frage 4:

Konkrete Einzelfälle müssen stets anlassbezogen behandelt werden. Grundsätzlich bestehen nur die oben erwähnten Ausnahmen; eine generelle Abänderung dieser Praxis ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.