9111/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0217-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 8. November 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9309/J-NR/2011 betreffend Initiative
„Unternehmen Hund“, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen
und Kollegen am
21. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Das Mitnehmen von Hunden (und anderen Tieren) ist in den Amtsgebäuden des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind selbstverständlich jene Tiere, die zur notwendigen Hilfe und Orientierung dienen, wie insbesondere Blindenhunde.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat an dem
Aktionstag nicht
teilgenommen.
Zu Frage 4:
Konkrete Einzelfälle müssen stets anlassbezogen behandelt werden. Grundsätzlich bestehen nur die oben erwähnten Ausnahmen; eine generelle Abänderung dieser Praxis ist derzeit nicht vorgesehen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.