9113/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. November 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0296-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9211/J betreffend „Errichtung einer familienpolitischen Datenbank“, welche die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen am 9. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:
Die familienpolitische Datenbank dient der Erfassung familienbezogener Maßnahmen von Bund und Ländern ab dem Jahr 1990, unabhängig davon, ob diese aktuell noch in Kraft sind oder nicht. Durch die Datenbank wird nachvollziehbar, welche familienpolitischen Maßnahmen es seit 1990 bei Bund und Ländern gibt oder gab und wie sich diese Maßnahmen und deren rechtliche Grundlagen entwickelt oder geändert haben. Die Datenbank enthält keine personenbezogenen Daten von Bürger/inne/n. Eine Zuordnung von Maßnahmen zu einzelnen Personen ist daher weder vorgesehen noch möglich.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die erfassten Leistungen wurden vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) recherchiert. Bei den Landesleistungen wurden in einem ersten Schritt Recherchen durch das ÖIF-Projektteam durchgeführt. Die Ergebnisse wurden dann in einem weiteren Schritt den Bundesländern zur Überarbeitung und Ergänzung übermittelt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nicht-monetäre Leistungen werden systematisiert erfasst, jedoch nicht bewertet.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Familienrelevante Leistungen der Bundesländer werden recherchiert und in der Datenbank erfasst.
Das Vorhaben wurde bei der Landesfamilienreferent/innenkonferenz im Mai 2011 zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurden die Landeshauptleute schriftlich über das Vorhaben informiert und um ihre Mitwirkung gebeten. Die überwiegende Zahl der Bundesländer hat schon Daten rückgemeldet bzw. die Rückmeldung zugesagt.
Familienleistungen von Gemeinden werden weder erhoben noch erfasst.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Familienpolitische Datenbank wird vom ÖIF verwaltet.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Im ersten Schritt soll die Datenbank neben den Wissenschaftlern des ÖIF den fachlich Zuständigen in den Verwaltungen auf Bundes- und Länderebene, also insbesondere Fachabteilungen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und in den Landesregierungen, zur Verfügung stehen.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Die Datenbank wird als Projekt des ÖIF über den seit Jahren bestehenden Rahmenfördervertrag der Familie & Beruf Management GmbH mit dem ÖIF abgewickelt und ist Teil des jährlichen Arbeitsprogrammes, das insgesamt mit € 700.000 pro Jahr gefördert wird.
Auch für die Zukunft ist eine Förderung vorgesehen, durch die Wartung und Gestion abgedeckt sind.
Antwort zu den Punkten 11 und 15 der Anfrage:
Die Familienpolitische Datenbank ist ein Tool, das primär für Entscheidungsträger/innen in Politik und Verwaltung relevant ist, um den Überblick über die familienpolitischen Maßnahmen in Österreich zu erhalten.
Im Gegensatz zur Transparenz-Datenbank ist eine Zuordnung von Leistungsansprüchen zu einzelnen Bürger/inne/n nicht vorgesehen und daher auch eine Zusammenführung der beiden Datenbanken nicht möglich.
Ein direkter Zugriff einzelner Bürger/innen auf Daten ist nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die technische Realisierung ist abgeschlossen, die inhaltliche Befüllung erfolgt laufend.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Sämtliche Förderungen des Bundes oder der Länder, die in die Datenbank aufgenommen werden, werden nach folgenden Kriterien erfasst:
· Bezeichnung der Förderung, Erläuterungen, Datum der Einführung und ggf. Auslaufdatum, Reformen, Rechtsquellen, Kategorisierung
· Anzahl der Beziehenden pro Jahr
· jährliche Kosten bzw. Ausgaben
Förderungen von Gemeinden werden nicht erfasst.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Die Datenbank verfolgt dokumentarische und wissenschaftliche Ziele und dient als Entscheidungsgrundlage für die politisch Verantwortlichen.