9114/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. November 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0298-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9227/J betreffend "Schadenersatzzahlungen aufgrund eines Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz", welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 12. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 16 der Anfrage:

 

Im Zeitraum von 1. März 2007 bis 12. September 2011 hat es im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend keine derartigen Verfahren bzw. Anträge gegeben. Eine Auswertung für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf die dem Nationalrat vorgelegten Berichte gemäß § 12a B-GlBG zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Die umfassendste Informationspflicht trifft die bzw. den Gleichbehandlungsbeauftragte/n. Sie oder er ist die erste "Anlaufstelle" für eine von einer Diskriminierung betroffene Person.

 

Gemäß § 26 B-GlBG sind von jeder Ressortleiterin bzw. jedem Ressortleiter unter Bedachtnahme auf die Personalstruktur und die regionale Verteilung der Dienststellen Gleichbehandlungsbeauftragte zu bestellen; diese haben sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die sog. "Antidiskriminierung" betreffenden Fragen nach dem B-GlBG zu befassen. Sie haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Fragen der Gleichbehandlung entgegenzunehmen, zu beantworten oder gegebenenfalls an die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen weiterzuleiten. Bei begründetem Verdacht einer Diskriminierung nach dem B-GlBG darf die oder der Gleichbehandlungsbeauftragte mit Zustimmung der diskriminierten Person - wenn die Person, die diskriminiert, Beamter oder Beamtin ist - Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde erstatten.

 

Informieren können weiters auch Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) gemäß § 35 (1) B-GlBG, die in jeder Dienststelle mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen, an der eine Frauenförderung gemäß § 11 B-GlBG geboten ist, zu bestellen sind. Diese haben sich dezidiert mit Geschlechtergleichstellung und Frauenförderung zu befassen, aber auch Anfragen, Wünsche, Beschwerde, Anzeigen oder Anregungen einzelner Dienstnehmerinnen entgegenzunehmen bzw. diese zu beraten und zu unterstützen. Gegenstand dieser umfassenden Unterstützung können auch Informationen über die Rechte von Dienstnehmerinnen, ihre Möglichkeiten zur Geltendmachung von Rechten nach dem B-GlBG, aber ebenso die Verfolgung von Pflichtverletzungen im Falle einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes nach dem B-GlBG sein.

 

Die im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingesetzte Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen nutzt unterschiedlichste Wege zur Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Die Mitglieder der Arbeitsgruppe stellen sich mit einem eigenen Folder vor, der auch die Aufgaben der Arbeitsgruppe sowie der einzelnen Beauftragten ausführt. Dieser wird im Foyer des Ressorts bereitgestellt und bei verschiedenen Informationsveranstaltungen angeboten. Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist regelmäßig Mitveranstalterin der im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend stattfindenden jährlichen Veranstaltung zum Internationalen Frauentag am 8. März. Die Arbeitsgruppe informiert auch immer wieder im Rahmen von hausinternen Informationen der Personalvertretung. Außerdem stellt die Arbeitsgruppe ihre Informationen auf der Homepage wie im Intranet des Ressorts allen Bediensteten zur Verfügung. Im Rahmen von Führungskräfte-Lehrgängen wird u.a. auch das Thema Diversity Management behandelt.

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen werden weiters folgende Maßnahmen gesetzt:

·         Die Links zu den derzeit gültigen Rechtsvorschriften sind auf der Website des BEV (www.bev.gv.at) ersichtlich.

·         Die Mitarbeiter/innen werden durch Mitteilungen der Gleichbehandlungsbeauftragen sowie des Dienstgebers über Änderungen informiert.

·         Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung für alle Verwendungsgruppen ist ein zweistündiger Vortrag "Gleichbehandlung, Frauenförderung und Gender Mainstreaming" für die Teilnehmer/innen verpflichtend.

·         Es werden diesbezügliche Schulungsunterlagen (inkl. Fallbeispiele) zur Verfügung gestellt.