9115/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. November 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0304-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9308/J betreffend Initiative "Unternehmen Hund", welche die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Allgemeinen ist die Mitnahme von lebenden Tieren in die Gebäude der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht gestattet. Von dieser Regelung sind jedoch Blindenführ-, Service- und Signalhunde ausgenommen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat an dieser Aktion nicht teilgenommen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In Hinblick auf die Beantwortung der Punkte 1 und 2 der Anfrage ist dies derzeit nicht in Aussicht genommen.