9115/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. November 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0304-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9308/J betreffend Initiative "Unternehmen Hund", welche die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Im Allgemeinen ist die Mitnahme von lebenden Tieren in die Gebäude der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht gestattet. Von dieser Regelung sind jedoch Blindenführ-, Service- und Signalhunde ausgenommen.

 

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat an dieser Aktion nicht teilgenommen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In Hinblick auf die Beantwortung der Punkte 1 und 2 der Anfrage ist dies derzeit nicht in Aussicht genommen.