9130/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. September 2011 unter der Zl. 9217/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schadenersatzzahlungen aufgrund eines Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Während meiner Amtszeit gab es keine Gerichtsverfahren, in denen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen Diskriminierung von Vertragsbediensteten nach dem Bundes- Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) als beklagte Partei betroffen war. Im BMeiA sind auch im Zeitraum vor meiner Amtszeit keine derartigen Gerichtsverfahren bekannt.
Zu den Fragen 9 bis 16:
Während meiner Amtszeit gab es im Bereich des BMeiA keine Anträge von Beamtinnen/Beamten auf Schadenersatz aufgrund einer möglichen Diskriminierung gemäß B-GlBG. Im BMeiA sind auch im Zeitraum vor meinem Amtsantritt keine derartigen Anträge bekannt.
Zu Frage 17:
Diesbezüglich verweise ich auf die dem Nationalrat vorgelegten Gleichbehandlungsberichte des Bundes gem. § 12a B-GlBG.
Zu Frage 18:
Jede Ressortleitung hat unter Bedachtnahme auf die Personalstruktur und die regionale Verteilung der Dienststellen Gleichbehandlungsbeauftragte zu bestellen, die Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Gleichbehandlungsfragen entgegennehmen, beantworten oder gegebenenfalls an die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen weiterleiten.
Liegt der begründete Verdacht einer Diskriminierung vor, darf die oder der Gleichbehandlungsbeauftragte mit Zustimmung der diskriminierten Person - wenn diese Beamter bzw. Beamtin ist - Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde erstatten.
Im BMeiA bestehen für die verschiedenen Verwendungsgruppen von Bediensteten drei Vertretungsbereiche, wobei für jeden Vertretungsbereich eine Gleichbehandlungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt wurden. Im Intranet des BMeiA gibt es weiters eine eigene Rubrik „Gleichbehandlung“ mit zahlreichen Informationen zu gleichbehandlungsrelevanten Themen, wie etwa zum B-G1BG, zum Frauenförderungsplan des BMeiA oder zur Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Gender Mainstreaming/Budgeting.