9134/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/215-III/4a/2011 |
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Wien, 10. November 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9252/J-NR/2011 betreffend Travestie bei der Zeugnisverteilung am BG und BRG Wien-Boerhaavegasse, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Nach Auskunft des Stadtschulrates für Wien als zuständiger Schulbehörde handelte es sich dabei um eine spontane Aktion von Schülerinnen und Schülern einer Klasse, die als Projekt-abschluss zum Thema „Ausgrenzung und Anderssein“ angesehen wurde. Die Klassenlehrkräfte wussten nichts von dieser Aktion. Von den 26 Schülerinnen und Schülern haben 18 an der Aktion teilgenommen, Acht haben keine Verkleidung gewählt, was den schülerorientierten und freiwilligen Charakter der Handlungen unterstreicht.
Zu Frage 4:
Entsprechend den vorliegenden Informationen waren die Reaktionen durchaus positiv. Am Tag der Zeugnisverteilung haben einige wenige Eltern, die im Vorfeld davon wussten, die Aktion fotografiert. Es wurde keine Beschwerde verzeichnet. Erst nach der Veröffentlichung in den Medien reagierten einige Eltern empört über die Auslegung der Aktion und richteten solidarische E-Mails an die Direktion und den Stadtschulrat für Wien. Diese E-Mails liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vor.
Zu Frage 5:
Dem Stadtschulrat für Wien ist kein vergleichbares Projekt bekannt. Die zuständige Schulbehörde weist darauf hin, dass es keine Meldepflicht für Schulprojekte gibt und daher auch keine Kenntnis über jedes Schulprojekt vorliegt.
Zu Fragen 6 und 7:
Da die Aktion von Schülerinnen und Schülern spontan und freiwillig durchgeführt wurde, gab es keinen Kontakt zur Schulpsychologie.
Zu Frage 8:
Das Projekt an sich, das sich mit den Themen „Anderssein“ und „Gegen Ausgrenzung“ beschäftigt hat, wird von der Schulpsychologie ausnehmend positiv bewertet.
Zu Frage 9:
Nein, im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 hingewiesen.
Zu Frage 10:
Da die Aktion von den Schülerinnen und Schülern als Scherz gedacht war, kann hier kaum von einer pädagogischen Intention ausgegangen werden.
Zu Frage 11:
Wie in Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ausgeführt, haben die Schülerinnen und Schüler freiwillig daran teilgenommen, offensichtlich gab es innerhalb der Klasse keinen Gruppenzwang. Eine Anleitung bzw. Beauftragung durch Lehrpersonen gab es nicht, da diese selbst von dieser Aktion überrascht wurden. Die Frage nach einer potentiellen Beeinträchtigung von Kinderrechten stellt sich sohin nicht.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.