9138/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0264-I/A/15/2011
Wien, am 14. November 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9265/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
In Beantwortung der gegenständlichen Anfrage übermittle ich die dazu eingeholte Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger samt Beilagen.
Ergänzend dazu halte ich noch Folgendes fest:
Wie den einleitenden Bemerkungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu entnehmen ist, kann der von den anfragenden Abgeordneten aufgezeigte Einzelfall nicht als für die behauptete ungebührlich lange Wartezeit bei der Versorgung mit einer Arm- oder Beinprothese repräsentativ bezeichnet werden, da der Sachverhalt offenbar dahingehend zu korrigieren war, dass auch in diesem konkreten – offensichtlich in seiner Komplexität nicht der Norm entsprechenden – Fall für die Bewilligung der Spezialausführung der Prothese durch die Wiener Gebietskrankenkasse eine Wartezeit von etwa dreieinhalb Monaten entstanden ist. In dieser Hinsicht hält die Darstellung der anfragenden Abgeordneten – auch im Lichte der sonstigen vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu übermittelten Informationen – der Realität nicht stand.
Wenngleich ich selbstverständlich der Meinung bin, dass die Wartezeiten bei der Bewilligung von Körperersatzstücken so kurz wie möglich gehalten werden sollen, so
sehe ich doch, über die auch vom Hauptverband der österreichischen Sozialver-sicherungsträger in Beantwortung der Frage 6 angesprochenen Bemühungen der Krankenversicherungsträger hinaus, keinen weiteren Handlungsbedarf.
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.