9142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9262 /J der Abgeordneten Zanger u.a. betreffend Online-Glücksspiel „Lopoca“ wie folgt:

 

Die Parlamentarische Anfrage fällt überwiegend nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMASK.

 

Zu den Fragen 1-7

Diese Fragen betreffen die Lizenz bzw. die Kontrolle iZm Glücksspiel, wofür das BMF zuständig ist.

 

Zu Frage 8:

Spielsucht als Krankheitsbild fällt ebenfalls nicht in die Zuständigkeit des Ressorts, sondern in jene des BMG. Anders verhält es sich mit den finanziellen Auswirkungen, die iZm Glücksspielverträgen bzw. mit der Spielsucht stehen.

 

Vor diesem Hintergrund berühren zivilrechtliche Fragen iZm Glücksspielen – zB Wirksamkeit des Vertrages, Zahlungspflicht, Rückforderungsrechte, Haftungsfragen sowie Fragen der Verschuldung, die häufig Folge der Spielsucht ist, auch den Aufgabenbereich des BMASK.

 

Das Ressort hat sich seit vielen Jahren im Zuge mehrerer Novellen zum GlSpG dafür ausgesprochen, das in § 25 (3) verankerte Haftungsprivileg der Spielbankleitung zu streichen. Wenngleich diese Forderung in der Literatur (Peter Bydlinski; Georg Wilhelm) und auch vom BMJ geteilt werden bzw. der OGH im Jahr 2010 einen Antrag auf Aufhebung der Haftungsbegrenzung beim VfGH eingebracht hat, konnte darüber bislang bedauerlicherweise kein politischer Konsens erzielt werden.


Weiters setzt sich das Ressort für eine Novelle des Privatkonkurses ein, die den Zugang zur Entschuldung auch in aussichtslosen Fällen erleichtern soll.

 

Spielsucht ist zweifellos einer der vielen Gründe und Auslöser von Überschuldung, der die Existenz von Personen und Familien bedroht bzw. vernichtet.

Das BMASK fördert daher seit Jahren – durch die Grundförderung bzw. zusätzlich im Rahmen spezieller Projekte - die asb Schuldenberatungen GmbH, die als Dachorganisation der Schuldenberatungen auch Maßnahmen der Prävention  koordiniert bzw. initiiert.

Im Rahmen von Angeboten zur Überschuldungsprävention wird in den Programmen von staatlich anerkannten Schuldenberatungen in einzelnen Bundesländern für unterschiedliche Schulstufen und Altersgruppen auch auf die Spielsucht eingegangen.

Alle Präventionsprogramme, die den richtigen und bewussten Umgang mit Geld thematisieren, zielen auch darauf ab,  dass Kinder und Jugendliche dem Glücksspiel sehr kritisch gegenüberstehen sollen.

In diesem Sinn kann auch die vom BMASK (im Jahr 2006) geförderte DVD „The Cash“  genannt werden. Diese DVD inklusive eines Seminardesigns ist österreichweit über die Dachorganisation der Schuldenberatungen asb bisher an mehr als 1500 MultiplikatorInnen verteilt worden.

Die Dachorganisation organisiert weiters auch in der Arbeitsgruppe Prävention den regelmäßigen Austausch von Programmen in den Bundesländern und organisiert die bundesweite Weiterbildung der PräventionsmitarbeiterInnen in den Beratungsstellen.

Zudem nehmen MitarbeiterInnen von Spielsuchteinrichtungen seit Jahren an von der asb angeboten Aus- und Weiterbildungen zu schuldenregulierungsrelevanten Themen teil und die SchuldenberaterInnen sind in ihrer Ausbildung mit dem Thema ebenfalls befasst.

Bei den vom BMASK evaluierten „Finanzführerscheinen“ sowie auf der Ressort-homepage www.konsumentenfragen.at wird ebenfalls auf die Gefahren, die mit Gewinnspielen verbunden sind, deutlich hingewiesen bzw. werden Unterrichtsmaterialien für die 8.und 9. Schulstufe  zum Themenkreis Glücksspiele zur Verfügung gestellt. Beides ist von staatlich anerkannten Schuldenberatungen erarbeitet und umgesetzt worden.

Diese und ähnliche Aktivitäten zu fördern, weiter auszubauen und zu unterstützen wird auch weiterhin das Bestreben des BMASK sein.