9143/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheit
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. September 2011 unter der Zl. 9271/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Selbstbestimmungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler und Südtirolerinnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu Frage 5:
Es besteht ein ständiger Kontakt mit dem Südtiroler Landeshauptmann, wodurch ein Austausch über alle Themen von gemeinsamem Interesse gewährleistet wird. Zuletzt war Landeshauptmann Durnwalder am 30. Juni zu Gesprächen in Wien.
Zu Frage 6:
Die innere Selbstbestimmung ist derzeit durch die dem Selbstbestimmungsprinzip verpflichtete Autonomie, für deren Festigung und Weiterentwicklung sich die Südtiroler Landesregierung einsetzt, verwirklicht.
Zu Frage 7:
Die Schutzfunktion ergibt sich aus dem Pariser Vertrag und der völkerrechtlich relevanten späteren Vertragspraxis und bezieht sich daher im von dort ableitbaren Umfang auch auf die Autonome Region Trentino-Südtirol und die Provinz Trient.