9149/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

              

 

GZ: BMI-ZK1300/0054-II/4/b/2011

 

Wien, am 11. November  2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am        14. September 2011 unter der Zahl 9234/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „einer besseren Koordination der Hilfsgelder für Ostafrika (private Spenden und staatliche Katastrophenhilfe)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Bei der Hungersnot in Ostafrika handelt es sich um eine humanitäre Krise. Die Koordination der österreichischen Hilfsmaßnahmen ressortiert somit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Maßnahmen im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe, die nach dem Bundes-ministeriengesetz in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen, werden grundsätzlich durch ein Hilfsersuchen in Gang gesetzt. Im konkreten Fall lag jedoch weder ein bilaterales noch ein über eine internationale Organisation ventiliertes Hilfs-ersuchen vor.


Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts sind.