915/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0037-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 855/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wiedereinführung des Tasers“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nachdem das letzte Gutachten seit Ende Dezember 2008 offiziell zur Verfügung gestanden ist, hat die zur Evaluierung der Tasereinsätze im Bundesministerium für Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe ihre inhaltlichen und konzeptiven Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen. Abhängig von noch ausständigen redaktionellen Abstimmungen erwarte ich die Vorlage des Evaluierungsergebnisses demnächst.


Zu 2:

Beim Taser handelt es sich um ein in technischer Hinsicht ausgereiftes Gerät am Ende seiner Entwicklungsphase. Die Wirkungen und Folgen eines Einsatzes im Strafvollzug müssen jedoch auf Grund der in der Wissenschaft zum Teil kontroversiell geführten Diskussion sorgfältig abgewogen werden.

Zu 3 bis 5:

Angesichts der nach wie vor kritischen Haltung internationaler Gremien wie des UN-Ausschusses gegen Folter (Comitè contre la torture) gegenüber dieser Waffe bedarf es für die Entscheidung über die Wiedereinführung des Tasers einer breitest möglichen Erkenntnisbasis. Neben den ressorteigenen Schlussfolgerungen werden daher auch die Ergebnisse der über Anregung des Menschenrechtsbeirates in die Wege geleiteten Evaluierung des Tasereinsatzes im Innenministerium nicht außer Acht gelassen werden können.

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)