9158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0854-III/4/2011

Wien, am      . November 2011

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kurt Grünewald, Alexander Van der Bellen, Freundinnen und Freunde haben am 14. September 2011 unter der Zahl 9276/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufnahmevereinbarung ForscherInnen aus Drittstaaten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Aufnahmevereinbarung sowie die darin enthaltene Haftungserklärung sind auf die Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsver-fahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung („Forscher-Richtlinie“) zurückzuführen. Konkret werden damit Art. 5 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 3 der Forscher-Richtlinie innerstaatlich umgesetzt.


Das besondere Verfahren für Forscher beruht auf der Zusammenarbeit der Forschungsein-richtungen mit den Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten. Den Forschungsein-richtungen wird im Zulassungsverfahren eine wesentliche Rolle zugewiesen, damit die Einreise und der Aufenthalt von Forschern aus Drittstaaten in die bzw. in der Gemeinschaft unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fremdenpolizei erleichtert und beschleunigt werden.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 6:

Nein, es erfolgte bisher keine Evaluierung. Da eine Notwendigkeit dafür nicht erkannt werden kann, ist die Durchführung einer Evaluierung derzeit auch nicht geplant.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 12:

Die Beantwortung der Frage nach der Beschäftigung von Forschern fällt nicht in den Voll-zugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 13:

Alle Aufenthaltsbewilligungen wurden an Forscher erteilt, die sich länger als 6 Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben.

 

Hält sich ein Forscher kürzer als 6 Monate im Bundesgebiet auf, benötigt er ein Visum. Statistiken über Visaerteilungen an Forscher werden nicht geführt.

 

Eine Auflistung nach Forschungseinrichtungen ist mangels Aufzeichnungen nicht möglich.

 

Zu Frage 14:

Seit Einführung des Aufenthaltstitels „Aufenthaltsbewilligung – Forscher“ (1. Jänner 2006) wurde an Familienangehörige von Forschern folgende Anzahl von Aufenthaltsbewilligungen für den Aufenthaltszweck „Familiengemeinschaft“ erteilt:


 

Eine Auflistung nach Forschungseinrichtungen ist mangels Aufzeichnungen nicht möglich.