9162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0056-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . November 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 14. September 2011 unter der Nr. 9273/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend aktuellen Stand der Verhandlungen bzw. Vertragsausarbeitung bezüglich Linzer Westring und Eisenbahnbrücke  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Sind die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Ausarbeitung befindlichen Verträge, nämlich Absichtserklärung sowie Finanzierungsübereinkommen, bereits fertig gestellt und von den Vertragsparteien unterzeichnet?

Ø  Wenn ja, wie lautet der genaue Wortlaut der Absichtserklärung bzw. des Finanzierungsübereinkommens und wann wurden sie unterzeichnet?

Ø  Wenn nein, in welchem Stadium befindet sich der Vertragsentwurf derzeit?

Ø  Haben sich seit dem Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bezüglich der konkreten Vertragsinhalte Änderungen ergeben und wenn ja, welche?


Die gegenständlichen Vereinbarungen sind noch nicht von allen Vertragsparteien unterzeichnet worden. Seitens der ASFINAG wurde die Vereinbarung über die Realisierung des Projektes A26 Linzer Autobahn-Westring unterfertigt und am 12.09.2011 an die Stadt Linz übermittelt. Ein Entwurf der Finanzierungsvereinbarung wurde am 30.09.2011 dem Land Oberösterreich übermittelt. 

Inhaltlich umfassen die Dokumente, die im Rahmen des Gipfelgesprächs vom 10.01.2011 zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen.

Zu Frage 5:

Ø  Was ist der derzeitige konkrete Stand bezüglich des Projekts „Linzer Westring“?

 

Laut meiner Anfragebeantwortung 8394/AB XXIV. GP findet aktuell die Ausarbeitung der Vorhabensänderung gemäß UVP-G § 24g Abs. 2 im bereits anhängigen UVP-Verfahren statt. Die UVP wird für das gesamte Vorhaben A 26 Linzer Autobahn (Kn. Linz Hummelhof (A 7) – Ast. Donau Nord (B 127)) abgeführt, wobei die Umweltverträglichkeit für die einzelnen Abschnitte (Errichtungsphasen) nachzuweisen ist. Die dafür notwendigen Unterlagen werden derzeit von der Projektwerberin ausgearbeitet und voraussichtlich Anfang 2012 bei der zuständigen Behörde (bmvit) eingereicht. Die weiteren notwendigen Schritte im UVP-Verfahren werden nach Vorliegen der Unterlagen bekanntgegeben.

 

Gemäß den Festlegungen von 10.01.2011 erfolgte die Herausnahme des Nordteils der A 26 Linzer Autobahn (ASt. Donau Nord – Knoten Heilham (A 7)) mit in Kraft treten der BStG-Novelle 2011 am 30.07.2011.

 

Zu Frage 6:

Ø  Haben sich seit dem Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bezüglich Baubeginn und Bauablauf irgendwelche Änderungen ergeben und wenn ja, welche?

 

Diesbezüglich darf ich auf meine Anfragebeantwortung 8394/AB XXIV. GP verweisen. 

 

Zu Frage 7:

Ø  Liegen nach den Gesprächen seitens des BMVIT und der ÖBB-Infrastruktur AG bezüglich einer Übernahme der Eisenbahnbrücke durch die Stadt Linz bereits Ergebnisse vor und wenn ja, welche?

 

Eine weitere Nutzung der Eisenbahnbrücke hängt wesentlich davon ab, inwieweit die vom Land Oberösterreich angedachte Realisierung der „MühlkreisbahnNeu“ umgesetzt werden soll. Die Gespräche zwischen den zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz, den ÖBB-Gesellschaften sowie Vertretern des bmvit bezüglich einer Übernahme der Eisenbahnbrücke sind noch im Gange. Konkrete Aussagen können daher noch nicht getroffen werden.


Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Gibt es seit dem Zeitpunkt der Anfragebeantwortung neue Ergebnisse im Rahmen der Tagungen der gemäß den Vereinbarungen vom 10. Jänner 2011 eingesetzten Steuergruppe zur Lösung der Verkehrsproblematik in Linz?

Ø  Wenn ja, welche?

 

Gemäß den Vereinbarungen vom 10.01.2011 wurde bezugnehmend auf die Projektentwicklung der A 26 Linzer Autobahn eine Steuerungsgruppe mit Vertretern der ASFINAG, Stadt Linz, Land OÖ und dem bmvit eingerichtet. Diese Steuerungsgruppe hat bislang am 02.02.2011, 15.04.2011 und 22.09.2011 getagt. Im Rahmen der Steuerungsgruppen wurde und wird bezüglich der laufenden Vorhabensänderung der aktuelle Planungsfortschritt seitens der ASFINAG berichtet. Ebenso wurde der Inhalt der Absichtserklärung und des Finanzierungsübereinkommens zwischen Land, Stadt, der ASFINAG und dem bmvit diskutiert.

 

Zu Frage 10:

Ø  Ist für die neu festgelegte Trassierung des sogenannten „Westring-Süd“ ein neuerliches UVP-Verfahren erforderlich und wenn ja, ab wann wird dieses neuerliche UVP-Verfahren durchgeführt?

 

Der Antrag der ASINAG vom 21.5.2008  auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Genehmigung gem. § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 ist aufrecht. Der Antrag auf Projektänderung wird von der Projektwerberin voraussichtlich Anfang 2012 eingebracht.