9165/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0017-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am 8. November 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 14. September 2011  unter der Nr. 9280/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Führerscheinlose Autolenker in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele führerscheinlose PKW-Lenker wurden in den Jahren 2008 – 2010 von der

Polizei angehalten und bestraft (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie

Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Bundesweit wurden 13.202 Personen ohne Lenkberechtigung im angefragten Zeitraum angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist mit den Standardauswertungsmöglichkeiten des Führerscheinregisters im Bundesrechenzentrum (BRZ) nicht möglich.

 

 


 

Zu Frage 2:

Ø  Wie viele davon wurden in den Jahren 2008 – 2010 mehr als einmal erwischt

(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Bundesweit wurden 2.224 Personen mehr als einmal ohne Lenkberechtigung im angefragten Zeitraum angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist mit den Standardauswertungsmöglichkeiten des Führerscheinregisters im Bundesrechenzentrum (BRZ) nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie viele davon wurden in den Jahren 2008 – 2010 mehr als dreimal erwischt

(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Bundesweit wurden 362 Personen mehr als dreimal ohne Lenkberechtigung im angefragten Zeitraum angelhalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist mit den Standardauswertungsmöglichkeiten des Führerscheinregisters im Bundesrechenzentrum (BRZ) nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele davon wurden in den Jahren 2008 – 2010 mehr als fünfmal erwischt

(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Bundesweit wurden 108 Personen mehr als fünfmal ohne Lenkberechtigung im angefragten Zeitraum angehalten. Eine nähere Aufschlüsselung ist mit den Standardauswertungsmöglichkeiten des Führerscheinregisters im Bundesrechenzentrum (BRZ) nicht möglich.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele davon wurden in den Jahren 2008 – 2010 mehr als zehnmal erwischt

(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Diesbezüglich liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden in den Jahren 2008 – 2010 über diese führerscheinlosen PKW-Lenker verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer

sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Für das Lenken ohne Lenkberechtigung (§ 1 Abs. 3 FSG) ist eine Mindestgeldstrafe von 363 Euro vorgesehen. Im Wiederholungsfall ist auch die Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate vorgesehen, was im Fall von Personen, die keine Lenkberechtigung besitzen, eine Sperre für den Erwerb einer solchen bedeutet. Die konkret verhängten Sanktionen sind meinem Ressort nicht bekannt.


 

Zu Frage 7:

Ø  Wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die Strafeinnahmen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Die Höhe der Strafeinnahmen ist lediglich bei den Ländern (im Bereich der Bundespolizeidirektionen beim Bundesministerium für Inneres) bekannt.

 

Zu Frage 8:

Ø  Wie viele der in den Jahren 2008 – 2010 angehaltenen führerscheinlosen PKW-Lenker waren deshalb führerscheinlos, weil ihnen der Führerschein durch die Polizei bzw. Behörde abgenommen bzw. entzogen wurde (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Diese Zahl ist dem Führerscheinregister nicht zu entnehmen, da die Gründe, warum ein Lenker keine Lenkberechtigung besitzt, nicht erfasst sind.

 

Zu Frage 9:

Ø  Wie vielen Personen war mit Stichtag 31.05.2011 in Österreich der Führerschein entzogen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/ Bundespolizeidirektionen)?

 

Mit Stichtag 31.5.2011 wurde rund 99.000 Personen der Führerschein entzogen.

 

Zu Frage 10:

Ø  Was waren die häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug in den letzten Jahren?

 

Die häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug waren:

 

1. Alkohol

2. Geschwindigkeit

3. Verkehrsgefährdung

4. ohne Lenkberechtigung für die entsprechende Klasse (Entzug nur im Wiederholungsfall vorgesehen)


 

Zu Frage 11:

Ø  Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2008 – 2010 der Führerschein wegen Alkoholisierung bzw. Alkohol am Steuer entzogen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

2008: 5.517

2009: 5.354

2010: 5.181

Eine nähere Aufschlüsselung ist mit den Standardauswertungsmöglichkeiten des Führerscheinregisters im Bundesrechenzentrum (BRZ) nicht möglich.

 

Zu Frage 12:

Ø  Wie viele führerscheinlose PKW-Lenker haben in den Jahren 2008 – 2010 einen Verkehrsunfall verursacht oder waren daran beteiligt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer sowie Bezirke/Bundespolizeidirektionen)?

 

Ich verweise auf Statistik der Straßenverkehrsunfälle auf der Website der Statistik Austria.