9166/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 26. September 2011 unter der Nr. 9352/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verdacht auf Gesetzeskauf durch die Telekom gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 9 bis 11:
Ø Wurde der Entwurf für den Antrag 652/A vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird, im BMVIT erstellt?
Ø Weshalb wurde die gegenständliche Novelle nicht als Regierungsvorlage sondern als Initiativantrag eingebracht?
Ø Sollte dadurch ein Begutachtungsverfahren vermieden werden, um die Formulierung von Kritik durch die Novelle Benachteiligter zu vermeiden?
Ø In welcher Weise wurden die Abgeordneten Karin Hakl und Kurt Gartlehner in die Erstellung und Einbringung des Antrages mit einbezogen?
Im Hinblick darauf, dass der Netzausbau so rasch wie möglich vorangetrieben werden sollte, wurde der Entwurf der Novelle im BMVIT erstellt und dann von den damit befassten Abgeordneten zum Gegenstand eines Initiativantrages gemacht. Es fanden einerseits Fachgespräche zwischen den Experten und den genannten Abgeordneten statt, andererseits gab es eine Vielzahl von Gesprächen und Verhandlungsrunden unter Einbeziehung von Branchenvertretern.
Zu den Fragen 2 bis 5, 7
Ø Kam es dabei zu einer Beauftragung des Rechtsanwaltes Dr. Regner mit Beratungsleistungen im Zusammenhang mit diesem Entwurf?
Ø Falls ja: Welches Honorar wurde seitens des BMVIT für diese Beratung bezahlt?
Ø Falls nein: Hat Dr. Regner sonst Leistungen im Zusammenhang mit dieser Novelle erbracht?
Ø Hat Dr. Regner sich inhaltlich in die Gestaltung der Novelle eingebracht?
Ø Ist Ihnen bekannt, ob es seitens der Telekom ein Beratungsverhältnis mit Dr. Regner in diesem Zusammenhang gab?
Nein. Ein Beratungsverhältnis in diesem Zusammenhang ist nicht bekannt.
Zu Frage 6:
Ø Hat Kabinettschef Reschreiter sich inhaltlich in die Gestaltung der Novelle eingebracht?
Es entspricht den Gepflogenheiten, dass bei allen legistischen Themen, welche den Aufgabenbereich des BMVIT gemäß dem BundesministerienG betreffen, der/die jeweilige Kabinettschef/in informiert ist.
Zu Frage 8:
Ø Wurde eine mögliche Begünstigung der Telekom durch diesen Gesetzesentwurf im BMVIT geprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Bereits der Regelungsgegenstand lässt erkennen, dass er eine Förderung des Breitbandausbaus und damit eine Unterstützung eines Regierungsziels anstrebt. Regelungen über Wegerechte kommen allen Betreibern zugute, die ihr Netz durch eigene Leitungen ausbauen. Die Telekom Austria ist nur scheinbar mehr betroffen, da sie der größte Netzbetreiber ist.
Es wurde auch eine Stellungnahme des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes eingeholt, in welcher festgestellt wurde, dass gegen den Entwurf keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.