9167/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/131-PMVD/2011                                                                                 14. November 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. September 2011 unter der Nr. 9245/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Pilotversuch zur Abschaffung der Wehrpflicht" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich festhalten, dass es sich um keine  „Pilotversuche“ zur Abschaffung der Wehrpflicht handelt, sondern zur weiteren Professionalisierung der Streitkräfte und dass die Pilotprojekte auf den Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission basieren und sich aus dem Regierungsprogramm ableiten. Dafür ist u. a. angeführt:

1.       „Verwendungen im Bereich der Systemerhaltung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren“. Daher das Pilotprojekt zur Reduktion der Funktionssoldaten.

2.       „Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen“. Daher die Aufstellung eines Musterverbandes mit ausschließlich Berufs- und Zeitsoldaten.

3.       „Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform“. Daher das Pilotprojekt zur Stärkung der Miliz.


Zu 1:

Angedacht ist vorerst die Durchführung von jährlichen Übungen in der Dauer von zwei Wochen für alle Soldaten und zusätzlich eine Woche für das Kaderpersonal. Weitergehende Maßnahmen werden derzeit noch innerhalb der zuständigen Stellen meines Ressorts beurteilt.

Zu 2, 5 bis 13 und 15:

Auf Grund des laufenden Bearbeitungsprozesses können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getroffen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.

Zu 3 und 4:

Die derzeitigen Planungen gehen von einer jährlichen Prämie von 5.000 Euro aus.

Zu 14:

Als Kernaufgaben gelten die in der Bundesverfassung normierten Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres.

Zu 16:

Das Ziel der drei Pilotprojekte ist die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission, des Regierungsprogramms sowie die weitere Professionalisierung der Streitkräfte einschließlich der Gewinnung von Erkenntnissen hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer allfälligen Aussetzung bzw. Abschaffung der Wehrpflicht.