9171/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0240-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9285/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beschränkung der Übernahme von Sachwalterschaften durch Rechtsanwälte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Dem Bundesministerium für Justiz liegen keine verlässlichen Daten über die Anzahl der von den einzelnen Rechtsanwälten und Notaren jeweils übernommenen Sachwalterschaften vor.

Darüber hinaus ist es mir nicht möglich, die Namen jener Personen bekannt zu geben, die zur Sachwalterin bzw. zum Sachwalter bestellt sind. Eine solche Auskunft kann nur im Einzelfall bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses gewährt werden.


Zu 5 bis 7:

Die Anfrage zielt auf die Handhabung des § 279 Abs. 5 ABGB durch die unabhängige Rechtsprechung ab. Die konkrete Auswahl und Bestellung einer Sachwalterin bzw. eines Sachwalters durch ein Gericht ist aber dem parlamentarischen Interpellationsrecht entzogen.

 

Wien,         . November 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl