9178/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0142-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 16. NOV. 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. September 2011, Nr. 9387/J, betreffend

Ansuchen des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler

um Geldmittel für einen Radweg durch die Lieserschlucht

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. September 2011, Nr. 9387/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Gemäß den Förderungsrichtlinien 2007 für das klima:aktiv mobil Förderprogramm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft § 4 Abs. 1 Punkt 8 kann die Veröffentlichung folgender Daten des Förderungswerbers nach Zustimmung des Förderungswerbers im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. Nr. 165/1999 idgF., erst nach Vertragsabschluss erfolgen und zwar: Name, die Tatsache einer gewährten Förderung, der Förderungssatz, die Förderungshöhe sowie der Titel des Projektes und das Ausmaß der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung.

 

Zu Frage 3.:

 

Der Klimafonds ist jährlich mit rund 150 Mio. Euro dotiert. Radverkehrsprojekte wurden aus diesen Mitteln mit rund 5,7 Mio. Euro jährlich unterstützt.

 

Zu Frage 4:

 

Nach fachlicher und formaler Prüfung gemäß den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie durch die Abwicklungsstelle werden vollständige und positiv geprüfte Förderansuchen dem Beirat vorgelegt. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet über das Förderungsansuchen unter Bedachtnahme auf die Empfehlung des Beirats. Nach positiver Entscheidung durch das KLI.EN Präsidium schließt die Abwicklungsstelle einen Förderungsvertrag mit dem Förderungswerber ab.

 

 

Der Bundesminister: