9178/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0142-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. NOV. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. September 2011, Nr. 9387/J, betreffend
Ansuchen des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler
um Geldmittel für einen Radweg durch die Lieserschlucht
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. September 2011, Nr. 9387/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gemäß den Förderungsrichtlinien 2007 für das klima:aktiv mobil Förderprogramm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft § 4 Abs. 1 Punkt 8 kann die Veröffentlichung folgender Daten des Förderungswerbers nach Zustimmung des Förderungswerbers im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. Nr. 165/1999 idgF., erst nach Vertragsabschluss erfolgen und zwar: Name, die Tatsache einer gewährten Förderung, der Förderungssatz, die Förderungshöhe sowie der Titel des Projektes und das Ausmaß der durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung.
Zu Frage 3.:
Der Klimafonds ist jährlich mit rund 150 Mio. Euro dotiert. Radverkehrsprojekte wurden aus diesen Mitteln mit rund 5,7 Mio. Euro jährlich unterstützt.
Zu Frage 4:
Nach fachlicher und formaler Prüfung gemäß den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie durch die Abwicklungsstelle werden vollständige und positiv geprüfte Förderansuchen dem Beirat vorgelegt. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds entscheidet über das Förderungsansuchen unter Bedachtnahme auf die Empfehlung des Beirats. Nach positiver Entscheidung durch das KLI.EN Präsidium schließt die Abwicklungsstelle einen Förderungsvertrag mit dem Förderungswerber ab.
Der Bundesminister: