918/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0173-III/5/2009

Wien, am       . März 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 12. Februar 2009 unter der Zahl 864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylmissbrauch und Abschiebung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Rückgang der Schubhaftzahlen ist auf die zunehmend differenzierte Judikatur der Höchstgerichte zurückzuführen, die in jedem Einzelfall die Notwendigkeit eines individualisierten Sicherungsbedarfs sowie die Verhältnismäßigkeit der Schubhaft an Hand von sehr strengen Maßstäben überprüft. In diesem Zusammenhang wirkt sich auch die Möglichkeit der Anwendung von gelinderen Mitteln (Meldeverpflichtung, Unterkunftszuweisung) aus.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das bestehende Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, welches unter anderem ein Bündel von Maßnahmen (Folgeanträge, Sperrfrist, Last-Minute-Verfahren) zur Bekämpfung der Folgeantragsproblematik sowie allgemein zum Asylmissbrauch vorsieht.

 

Zu den Fragen 5 bis 11:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.