918/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0173-III/5/2009
Wien, am . März 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 12. Februar 2009 unter der Zahl 864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylmissbrauch und Abschiebung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Rückgang der Schubhaftzahlen ist auf die zunehmend differenzierte Judikatur der Höchstgerichte zurückzuführen, die in jedem Einzelfall die Notwendigkeit eines individualisierten Sicherungsbedarfs sowie die Verhältnismäßigkeit der Schubhaft an Hand von sehr strengen Maßstäben überprüft. In diesem Zusammenhang wirkt sich auch die Möglichkeit der Anwendung von gelinderen Mitteln (Meldeverpflichtung, Unterkunftszuweisung) aus.
Zu den Fragen 2 bis 4:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das bestehende Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, welches unter anderem ein Bündel von Maßnahmen (Folgeanträge, Sperrfrist, Last-Minute-Verfahren) zur Bekämpfung der Folgeantragsproblematik sowie allgemein zum Asylmissbrauch vorsieht.
Zu den Fragen 5 bis 11:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.