9183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. September 2011 unter der Nr. 9289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "verfassungsrechtlich bedenkliche Versuche für ein Berufsheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich festhalten, dass es sich bei den Pilotprojekten, die auf den Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission basieren und die sich aus dem Regierungsprogramm ableiten, um Projekte zur weiteren Professionalisierung der Streitkräfte handelt. Im Regierungsprogramm ist dazu u. a. angeführt:

1.       „Verwendungen im Bereich der Systemerhaltung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren“. Daher das Pilotprojekt zur Reduktion der Funktionssoldaten.

2.       „Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen“. Daher die Aufstellung eines Musterverbandes mit ausschließlich Berufs- und Zeitsoldaten.

3.       „Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform“. Daher das Pilotprojekt zur Stärkung der Miliz.

Zu 1 und 2:

Wie ich in der Ministerweisung Nr. 226/2011 vom 5. September 2011 zum Ausdruck gebracht habe, wirken sich die gravierenden weltweiten sicherheitspolitischen Veränderungen maßgeblich auf die Internationale Staatengemeinschaft, die Europäische Union und damit auch auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus. Daraus abgeleitet stellt sich natürlich auch die Frage nach dem für Österreich künftig adäquaten Wehrsystem. Von den 27 Mitgliedern der Europäischen Union hat bereits eine große Mehrheit – zuletzt die Bundesrepublik Deutschland – die Wehrpflicht ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft und auf ein Berufsheer bzw. Freiwilligenheer umgestellt. Diesen neuen Herausforderungen Rechnung tragend und in Weiterverfolgung der Empfehlung der Bundesheerreform­kommission, die Gliederung des Bundesheeres so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind, habe ich angeordnet, mittels mehrerer Pilotprojekte weitere Erfahrungswerte zur Thematik zu gewinnen.

Zu 3:

Derzeit werden jährliche Übungen in der Dauer von zwei Wochen für alle Soldaten und zusätzlich eine Woche für das Kaderpersonal sowie weitere – noch nicht näher konkretisierbare – Maßnahmen beurteilt.

Zu 4:

Derzeit ist eine Prämie von 5.000 Euro pro Jahr angedacht, die an gewisse Kriterien, wie die Teilnahme an verpflichtenden Inlandseinsätzen bzw. die in Frage 3 vorgesehene Übungs­pflicht gebunden sind. Weitere Kriterien bzw. Rahmenbedingungen werden derzeit noch beurteilt.

Zu 5:

Im Jahr 2011 sind 75 BWÜ/SWÜ mit 3.067 Soldaten in der Dauer zwischen einem Tag und zwölf Tagen vorgesehen. Im laufenden Jahr 2011 wurden bisher 2.704 fWÜ von insgesamt 1.770 Wehrpflichtigen der Miliz absolviert.

Zu 6:

Ja.

Zu 7 bis 12, 15 bis 17, 21 und 22:

Auf Grund des laufenden Bearbeitungsprozesses können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getroffen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.

Zu 13:

Im Jahr 2010 wurde das Streitkräfteführungskommando beauftragt, mit den ihr unterstellten Verbänden einen Truppenversuch mit dem Ziel durchzuführen, Erfahrungen hinsichtlich Planung und Durchführung einer den derzeitigen Rahmenbedingungen angepassten Ausbildung und eines zeitgemäßen Dienstbetriebes für Kaderpersonal und Grundwehrdienst leistende Soldaten zu gewinnen. Nach Abschluss dieses Truppenversuchs erfolgt nunmehr eine umfassende Auswertung der vorliegenden Ergebnisse, die im Rahmen der Möglich­keiten umgesetzt werden sollen. Eine wesentliche Erkenntnis liegt jedenfalls in einer stringenteren Ausrichtung des Grundwehrdienstes auf unmittelbar anstehende Einsatzauf­gaben.

Zu 14:

Keine. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch lassen, dass im Bereich der designierten Kaderpräsenzeinheiten im Rahmen von KIOP bei Bedarf ein Verband zusammengestellt werden kann, in dem ausschließlich Berufs- und Zeitsoldaten verwendet werden.

Zu 18 bis 20:

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sich die für die Einberufung zum Grund­wehrdienst maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen – abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft, Alter, Geschlecht sowie körperliche und geistige Eignung – im § 20 des Wehrgesetzes (WG 2001), BGBl. I Nr. 146 finden. Demnach sind Wehrpflichtige, sofern militärische Rücksichten nicht entgegenstehen, nach Möglichkeit zum Grundwehrdienst innerhalb von sechs Monaten nach ihrer jeweiligen Heranziehbarkeit zu diesem Präsenzdienst einzuberufen. Eine Nichteinberufung bestimmter Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst im Rahmen des Pilotprojektes ist nicht vorgesehen.