9190/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. September 2011 unter der Zl. 9299/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Initiative „Unternehmen Hund“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Gemäß der Hausordnung des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten ist das Mitbringen oder
Halten von (Haus-)Tieren in den Büroräumen
verboten. Ich habe den Auftrag erteilt, dass in besonders begründeten Einzelfällen
Ausnahmen, etwa bei Begleithunde für Menschen mit Behinderungen, ermöglicht werden.