9190/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.11.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen haben am
21.
September 2011 unter der Zl. 9299/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend Initiative „Unternehmen Hund“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Gemäß der Hausordnung des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten ist das Mitbringen oder Halten von (Haus-)Tieren in
den Büroräumen
verboten.
Ich habe den Auftrag erteilt, dass in besonders begründeten Einzelfällen
Ausnahmen, etwa bei
Begleithunde für
Menschen mit Behinderungen,
ermöglicht werden.