9199/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0010-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . November 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 21. September 2011 unter der Nr. 9331/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend des Einsparungspotenzials der drei Wetterdienste gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4

Ø  Warum wurde das Ziel des Mitarbeiterabbaus in der ZAMG nicht erreicht?

Ø  Warum wurden wider den Zielen die Mitarbeiterzahlen zu reduzieren, zusätzlich mehr als 40 Mitarbeiter zusätzlich angestellt?

Ø  Warum verfügt die ZAMG nur über ein zahlungsstromorientiertes Rechnungswesen?

Ø  Warum gibt es, wie es üblich ist, keine Kosten- und Leistungsberechnung in der ZAMG?

 

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung.

 

 

Zu Frage 5 und 8

Ø  Warum stieg auch in der MeteoService GmbH die Zahl der Mitarbeiter?

Ø  Warum wurde ein vierter bundeseigener Wetterdienst gegründet?


2006 wurde die MeteoServe Wetterdienst GmbH als 100% Tochter der Austro Control GmbH gegründet, um auf Basis des ACG-Gesetzes und im Sinne der Konkurrenzfähigkeit eine Ausweitung ihrer kommerziellen Aktivitäten zu forcieren. Die Personalzahlen der MeteoServe haben keine Auswirkungen auf Einsparungspotentiale hinsichtlich der drei Wetterdienste, da die MeteoServe ausschließlich privatwirtschaftliche Dienstleistungen am freien Markt erbringt.

 

Zu Frage 6, 7 und 9:

Ø  Warum wurde der Vorschlag einer Zusammenlegung der drei Wetterdienste nicht nachgegangen?

Ø  Welche Gründe sprechen gegen eine Zusammenlegung?

Ø  Warum wurden die Pflichten mit dem Ziel der Effizienzsteigerung, die aus dem Verwaltungsabkommen 1986 entstanden sind, nicht wahrgenommen?

 

Gegen Ende 2009 wurde im Zuge der Verwaltungsreform eine Arbeitsgruppe „Wetterdienste“ unter dem Vorsitz des BMWF eingerichtet. Von einer Zusammenlegung der drei Wetterdienste wurde schlussendlich abgesehen, weil aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung keine weiteren signifikanten Synergien zu erwarten sind.

 

Das 1986 abgeschlossene Verwaltungsübereinkommen wurde mit Wirkung vom 01.01.2011 zwischen dem BMVIT, dem BMLVS und dem BMWF mit dem Ziel neu gefasst, bei möglichst ökonomischen und sparsamen Einsatz der Budgetmittel eine Koordination jener Angelegenheiten, welche für die drei Fachbereiche zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge gemeinsam notwendig sind, sicherzustellen und damit jede Doppelgleisigkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Abwicklung der hoheitsnahen meteorologischen Aufgaben in Österreich zu vermeiden.