9206/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0986-III/8/a/2011

Wien, am      . November 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
21. September 2011 unter der Zahl 9335/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Liese Prokop Stipendium" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle im Sinne des Art. 52 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Ein-richtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vergleiche Kahl in Korinek/Holoubek, Öster-reichisches Bundesverfassungsrecht, Randziffer 28f. zu Artikel 52 Bundes- Ver-fassungsgesetz).

 

Die Bundesministerin für Inneres hat Ingerenzmöglichkeiten im Bereich der Bestellung der Mitglieder des Kuratoriums und der Zurverfügungstellung der Mittel und nur insoweit wird davon auszugehen sein, dass sich auch das Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes- Ver-fassungsgesetz auf diese Themen erstreckt.


Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegen-heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 in der geltenden Fassung, determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Dessen ungeachtet darf informationshalber darauf hingewiesen werden, dass bis inklusive dem Sommersemester 2011 an Asylberechtigte 290 Stipendien vergeben wurden. In den Jahren 2004 bis 2011 wurden zwischen 15 und 57 Stipendien jeweils in der Höhe von € 500,-- vergeben.

 

Seit dem Wintersemester 2009 wird das Liese Prokop Stipendium unter bestimmten Voraussetzungen auch an subsidiär Schutzberechtigte sowie seit dem Sommersemester 2010 auch an Drittstaatsangehörige, welche in Österreich einen langfristigen Aufenthaltstitel besitzen und keinen Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe haben, vergeben.

 

Ab dem Wintersemester 2004/2005 bis einschließlich dem Sommersemester 2007 erhielten Asylwerber als außerordentliche Hörer pro Semester eine einmalige Beihilfe in der Höhe von € 676,- als ordentliche Hörer einmalig € 319,86. Ab dem Wintersemester 2006/07 eine einmalige Beihilfe in der Höhe von € 321,36.