9210/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0269-I/A/15/2011

Wien, am 21. November 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9295/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist zur vorliegenden Anfrage Folgendes festzuhalten:

Der Bezug auf § 1 Abs. 2 Tierschutz-Veranstaltungsverordnung in Zusammenhang mit der Ausstellung von Rindern erscheint nicht gegeben, da Viehmessen und -märkte von der Bewilligungspflicht gemäß § 28 Abs. 1 TSchG ausgenommen sind, da diese weiteren veterinärrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Für diese gelten die Bestimmungen des Tierseuchengesetzes (§ 9 und § 10 TSG).

 

Frage 1:

Ja, eine derartige Vorgehensweise beeinträchtigt die Eutergesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Kühe dermaßen, dass von ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden auszugehen ist. Ob der Tatbestand der Tierquälerei als verwirklicht angesehen werden kann, ist im Einzelfall festzustellen und wird unter anderem wesentlich von der Laktationsphase und der Milchleistung der Kuh abhängig sein.

 

Frage 2:

In Wien, Kärnten und dem Burgenland fanden in den letzten drei Jahren keine Ausstellungen mit Milchkühen statt.

 

Niederösterreich: In den letzten drei Jahren fanden insgesamt 30 Ausstellungen statt:

Bezirk Zwettl:            26 Ausstellungen

Bezirk Amstetten:       2 Ausstellungen

Bezirk Scheibbs:          2 Ausstellungen

 

Oberösterreich: In den Jahren 2008 - 2010 fanden 12 Ausstellungen statt:

Bezirk Freistadt:          3 Ausstellungen

Bezirk Wels:                 2 Ausstellungen

Bezirk Ried/Innkreis:  2 Ausstellungen

Bezirk Perg:                  1 Ausstellung

Bezirk Rohrbach:         1 Ausstellung

Bezirk Schärding:         1 Ausstellung

Bezirk, Vöcklabruck:   1 Ausstellung

Bezirk Steyr Land:       1 Ausstellung

 

Steiermark: In den letzten drei Jahren fanden 19 Ausstellungen statt:

Bezirk Hartberg:          9 Ausstellungen

Bezirk Graz/U:             3 Ausstellungen

Bezirk Leoben:             2 Ausstellungen

Bezirk Feldbach           1 Ausstellung

Bezirk Knittelfeld         1 Ausstellung

Bezirk Liezen:               1 Ausstellung

Bezirk Murau:              1 Ausstellung

Bezirk Mürzzuschlag: 1 Ausstellung

 

Salzburg:

Bezirk Zell am See:      5 Ausstellungen

 

Vorarlberg: Jährlich finden 20 bis 30 Viehausstellungen statt.

Wie viele Ausstellungen stattfanden, in denen Milchkühe in der Laktationsperiode ausgestellt wurden, konnte nicht angegeben werden.

 

Tirol: In den Jahren 2009 - 2011 fanden 103 Ausstellungen statt:

Bezirk Schwaz:          36 Ausstellungen

Bezirk Landeck:         24 Ausstellungen

Bezirk Innsbruck/L:   19 Ausstellungen

Bezirk Imst:               10 Ausstellungen

Bezirk Kufstein:           7 Ausstellungen

Bezirk Kitzbühel:         6 Ausstellungen

Bezirk Reutte:              1 Ausstellungen

 

Frage 3:

In Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und in der Steiermark wurden bei allen Ausstellungen Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes vorgenommen.

In Tirol wurden im Rahmen von 64 Ausstellungen Kontrollen durchgeführt.

Vorarlberg hat keine Daten zu dieser Frage übermittelt.

 

Frage 4:

In Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Tirol wurden bei jeder Kontrolle auch die Euter der Milchkühe kontrolliert.

In der Steiermark erfolgte eine Kontrolle der Euter bei den Ausstellungen in Feldbach, Graz-Umgebung, Leoben, Liezen, Murau und Mürzzuschlag.

Vorarlberg hat keine Daten zu dieser Frage übermittelt.

 

Frage 5:

Niederösterreich und Oberösterreich: Bei all diesen Kontrollen wurden auch die Strichkanäle der Euter der Milchkühe kontrolliert.

Salzburg: Bei der Feststellung von Veränderungen bzw. Auffälligkeiten im Rahmen der adspektorischen Beurteilung wird das Euter weitergehenden Untersuchungen unterzogen.

Tirol: Bei 53 Kontrollen wurden auch die Strichkanäle der Euter kontrolliert.

Steiermark: keine Angaben.

Vorarlberg: keine Angaben.

 

Frage 6:

Oberösterreich: Es gab eine Beanstandung bei einer Ausstellung in Ried/Innkreis. Das Melkintervall betrug 15 Stunden.

Tirol: Insgesamt 9 Beanstandungen wegen vermuteter Überschreitung der Melkintervalle. Es wurden keine verklebten Strichkanäle gefunden. Die Überschreitung war in 2 Fällen nachweislich nicht gegeben (Melkung wurde am Ausstellungsgelände von vertrauenswürdigem Personal innerhalb 12 Stundenfrist vorgenommen), in 3 Fällen zugegeben (Melkung angeordnet und vorgenommen), in einem Fall bestritten (Melkung angeordnet und vorgenommen).

 

Frage 7:

Bei keiner dieser Kontrollen gab es Beanstandungen, die angezeigt werden mussten.

 

Frage 8:

Es ist Aufgabe der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Verordnungen zu kontrollieren. Weiters ist gemäß EG (VO) Nr. 1/2005, Anhang I, Kapitel I, Transportfähigkeit, Punkt 6 zu kontrollieren, dass laktierende Kühe, Schafe und Ziegen, deren Nachkommen nicht mittransportiert werden, in Abständen von maximal 12 Stunden gemolken werden müssen. Somit würden solche „ungemolkenen“ Tiere schon beim Einbringen zu einer Veranstaltung bei der Eingangsuntersuchung auffallen.